— Nr. 8 15
bei der Abfuhr von Holz aus dem Wald
Distrikts , Abteilung am
je während des Tages als persönlich mitzuarbeiten.
Ihre Vergütung wird für die Arbeitsstunde auf %
"6 (m. W.: ßfestgesetzt.
Gegen Ihre — u. s. w. wie in Muster 1 bis Schluß —.
zZu durchstreichen, wenn der Ausschuß die Vergütung nicht festzusetzen hat.
Muster 4.
Verpflichtungsschein.
Der Die — Unterzeichnete übernimmt
hierdurch sowohl gegenüber dem Holzabfuhrausschuß (Ort)
(Forstamt cals auch gegenüber den Personen, welche der
Holzabfuhrausschuß nach der Bekanntmachung des Stellvertretenden Generalkommandos des
XIV. Armeekorps, betreffend Nutz= und Brennholzabfuhr, vom 15. Februar 1918 in seinem
— ihrem Interesse heranzieht, die Verpflichtung:
den vom Holzabfuhrausschuß herangezogenen Personen gegenüber alle Verbindlichkeiten
bürgerlich= und öffentlichrechtlicher Art zu erfüllen, die ihm — ihr #x#bei einem Vertrags-
abschluß ohne Vermittlung des Holzabfuhrausschusses obliegen würden, insbesondere sämtliche
Ansprüche zu befriedigen, welche den herangezogenen Personen auf Grund des Inhalts und
zufolge der Aufforderung des Holzabfuhrausschusses erwachsen, auch den Vorschriften der
sozialen Versicherungsgesetzgebung nachzukommen.
, den
(Unterschrift)
Gesehes= und Verordnungsblatt 19128 10