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Bekanntmachung, die provisorische Errichtung einer Hebammenschule an der Entbindungsanstalt
in Erlangen betr.
Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen.
Seine Majestät der König haben die provisorische Errichtung einer vierten Heb-
ammenschule an der Entbindungsanstalt der k. Universität Erlangen allergnädigst zu genehmigen
und zu bestimmen geruht, daß die Prüfungscommission dieser Hebammenschule in gleicher Weise
wie die der übrigen Hebammenschulen, berechtigt sei, die im Abs. 2 der Gewerbeordnung für
den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 geforderten Prüfungszeugnisse auszustellen.
Dieß wird mit Bezug auf §. 8 Absatz 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 4. December
1872, den Vollzug der erwähnten Gewerbeordnung in Bayern betreffend, zur allgemeinen Kennt-
niß gebracht.
München, den 3. März 1874.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
Dr. v. Cut. v. Pfeufer.
Durch den Minister
der Generalsecretär,
Ministerialrath
v. Bezold.
Hofdienst-Nachrichten. Königliches Collegiatstift St. Cajetan
in München.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 3. März l. Is. allergnädigst be-
wogen gefunden, den königlichen Mojor im 3.
Feld-Artillerie = Regiment Königin-Mutter,
Friedrich von Hellingrath, auf sein aller-
unterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst-Ihrem
Kämmerer zu ernennen.
Seine Majestät der König haben
Sich mit Allerhöchsten Signate vom 26. Fe-
bruar I. Is. allergnädigst bewogen gefunden, die
durch die Beförderung des Canonicus Enzler
zum Decan und durch Vorrückung der jüngeren
Canoniker erledigte sechste Canonicatsstelle am
Collegiatstift zu St. Cajetan vom 1. März l.