Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Bekanntmachung, Aufhebung der Communalsteuer-Befrelungen der Reichsbevollmächtigten für Zölle 
und Steuern und der Stotionscontroleure betr. 
Staatêministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Der Bundesrath des Deutschen Reiches hat in der Sitzung vom 2. Februar ds. Is. be- 
schlossen, daß die im Jahre 1854 unter den Zollvereinsstaaten getroffene Verabredung über 
die Befreiung der Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und der Stationscontroleure 
von den directen Communalsteuern in dem Staate und an dem Orte, wo sich ihr dienstlicher 
Wohrsitz befindet, als erloschen zu betrachten, daß indeß Nacherhebungen für die Vergangenheit 
nicht für statthaft zu halten seien. 
Diese Anordnung wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 25. März 1874. 
Auf Seiner Majestät des Königs Allerhöchsten Befehl. 
v. Pfretzschner. 
Durch den Minister 
der General-Secretär, 
Ministerialrath Dr. v. Prestele. 
  
gleichzeitig den k. Buchhalter Georg Popp 
von der k. Hof= und Cabinetscassa als contro- 
lirenden Buchhalter zum k. Oberststallmeister- 
Stabe zu versetzen geruht. 
Seine Majestät der König haben 
zufolge Allerhöchsten Signates vom 24. März 
l. Is. den k. Bereiterscholar Max Kolb vom 
1. März l. Is. an zum k. Bereiter allergnädigst 
zu ernennen, und 
unter'm 26. März l. Is. den k. Stabsbuch- 
halter Friedrich Werner des k. Oberststall- 
meister-Stabes aus administrativen Erwägungen 
vom 1. April l. Is. in den Ruhestand, und 
füönigliches Collegiatstist St. Cajetan 
zu München. 
Seine Majestät der König haben 
Sich mit Allerhöchstem Signate d. d. 24. 
März l. Js. allergnädigst bewogen gefunden, die
	        
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