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Bekanntmachung, Aufhebung der Communalsteuer-Befrelungen der Reichsbevollmächtigten für Zölle
und Steuern und der Stotionscontroleure betr.
Staatêministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Der Bundesrath des Deutschen Reiches hat in der Sitzung vom 2. Februar ds. Is. be-
schlossen, daß die im Jahre 1854 unter den Zollvereinsstaaten getroffene Verabredung über
die Befreiung der Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und der Stationscontroleure
von den directen Communalsteuern in dem Staate und an dem Orte, wo sich ihr dienstlicher
Wohrsitz befindet, als erloschen zu betrachten, daß indeß Nacherhebungen für die Vergangenheit
nicht für statthaft zu halten seien.
Diese Anordnung wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
München, den 25. März 1874.
Auf Seiner Majestät des Königs Allerhöchsten Befehl.
v. Pfretzschner.
Durch den Minister
der General-Secretär,
Ministerialrath Dr. v. Prestele.
gleichzeitig den k. Buchhalter Georg Popp
von der k. Hof= und Cabinetscassa als contro-
lirenden Buchhalter zum k. Oberststallmeister-
Stabe zu versetzen geruht.
Seine Majestät der König haben
zufolge Allerhöchsten Signates vom 24. März
l. Is. den k. Bereiterscholar Max Kolb vom
1. März l. Is. an zum k. Bereiter allergnädigst
zu ernennen, und
unter'm 26. März l. Is. den k. Stabsbuch-
halter Friedrich Werner des k. Oberststall-
meister-Stabes aus administrativen Erwägungen
vom 1. April l. Is. in den Ruhestand, und
füönigliches Collegiatstist St. Cajetan
zu München.
Seine Majestät der König haben
Sich mit Allerhöchstem Signate d. d. 24.
März l. Js. allergnädigst bewogen gefunden, die