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2) Ebenso ist Uns genehm, daß für die Erhöhung des bisherigen normalmäßigen Na-
turalverpflegungs-Aversums der Schulgehilfen und Gehilfinnen von 120 fl. auf je 170 fl.
der Gesammtbedarf mit 12,500 fl. in das Kreisbudget aufgenommen werde.
3) Dem Beschlusse des Landrathes, daß der Stadtgemeinde Straubing pro 1874 zur
Deckung des durch Aufbesserung der Lehrergehalte bei der Lrcalschulcasse bestehenden Deficits
ausnahmsweise aus Kreisfonds und zwar à Conto der Reserve zu Cap. III. K. 10 der Be-
trag von 322 fl. 55 kr. zu gewähren sei, ertheilen Wir Unsere Allerhöchste Sanction.
4) Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, hat den Beschlüssen des Landrathes
entsprechend den Gesuchen der Gemeinden Neuhaus, Bez.-Amts Passau, und Osseltshausen,
Bez.-Amts Rottenburg, um Gewährung eines Beitrags für ihre Schulhausbauten aus Kreis-
sonds, soweit thunlich durch Reduction anderer bereits eingestellter Unterstützungsbeiträge, oder
aus den pro 1873 zu Cap. III. sich ergebenden Erübrigungen die geeignete Berücksichtigung
zuzuwenden.
Ebenso ist der Gemeinde Hebertsfelden, Bez.-Amts Eggenfelden, zum Baue des neuen
Schulhauses aus Kreisfonds, und zwar entweder aus den Erübrigungen des Jahres 1873 oder
aus der Reserve zu Cap. III. I. 1—9 pro 1874 eine Unterstützung — nicht unter 600 fl.
— zuzuwenden.
5) Den Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Aufstellung eines Kreisschulinspectors
und der Gewährung der hiefür erforderlichen Mittel aus Kreisfonds, dann hinsichtlich der Ver-
besserung der Pensionsverhältnisse des Lehrerpersonals an den Volksschulen haben Wir bereits
unter'n 5. und 30. December v. Is. Unsere Allerhöchste Genehmigung ertheilt und ist von
Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zum Voll-
zuge das Geeignete eingeleitet worden.
6) Wir haben, dem Antrage des Landrathes entsprechend, der Erhöhung der Position
für den Taubstummen= Unterricht und insbesondere zum Zwecke der Verbesserung des Einkommens
des Taubstummenlehrers Wagner von 2000 fl. auf 2200 fl. Unsere Genehmigung ertheilt.
7) Den von dem Landrathe für das bayerische Lehrerwaisenstift in Augsburg gewährten
Zuschuß von 300 fl. haben Wir in das Kreis-Ausgaben-Budget pro 1874 geeigneten Ortes
einstellen lassen.
8) Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, hat aus Veranlassung der Bitten
und Anträge des Landrathes wegen Aufnahme eines geeigneten Unterrichts über Gesetzeskunde
unter die Lehrgegenstände in den Feiertagsschulen, dann wegen Umwandlung der sogen. halben
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