Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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2) Ebenso ist Uns genehm, daß für die Erhöhung des bisherigen normalmäßigen Na- 
turalverpflegungs-Aversums der Schulgehilfen und Gehilfinnen von 120 fl. auf je 170 fl. 
der Gesammtbedarf mit 12,500 fl. in das Kreisbudget aufgenommen werde. 
3) Dem Beschlusse des Landrathes, daß der Stadtgemeinde Straubing pro 1874 zur 
Deckung des durch Aufbesserung der Lehrergehalte bei der Lrcalschulcasse bestehenden Deficits 
ausnahmsweise aus Kreisfonds und zwar à Conto der Reserve zu Cap. III. K. 10 der Be- 
trag von 322 fl. 55 kr. zu gewähren sei, ertheilen Wir Unsere Allerhöchste Sanction. 
4) Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, hat den Beschlüssen des Landrathes 
entsprechend den Gesuchen der Gemeinden Neuhaus, Bez.-Amts Passau, und Osseltshausen, 
Bez.-Amts Rottenburg, um Gewährung eines Beitrags für ihre Schulhausbauten aus Kreis- 
sonds, soweit thunlich durch Reduction anderer bereits eingestellter Unterstützungsbeiträge, oder 
aus den pro 1873 zu Cap. III. sich ergebenden Erübrigungen die geeignete Berücksichtigung 
zuzuwenden. 
Ebenso ist der Gemeinde Hebertsfelden, Bez.-Amts Eggenfelden, zum Baue des neuen 
Schulhauses aus Kreisfonds, und zwar entweder aus den Erübrigungen des Jahres 1873 oder 
aus der Reserve zu Cap. III. I. 1—9 pro 1874 eine Unterstützung — nicht unter 600 fl. 
— zuzuwenden. 
5) Den Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Aufstellung eines Kreisschulinspectors 
und der Gewährung der hiefür erforderlichen Mittel aus Kreisfonds, dann hinsichtlich der Ver- 
besserung der Pensionsverhältnisse des Lehrerpersonals an den Volksschulen haben Wir bereits 
unter'n 5. und 30. December v. Is. Unsere Allerhöchste Genehmigung ertheilt und ist von 
Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zum Voll- 
zuge das Geeignete eingeleitet worden. 
6) Wir haben, dem Antrage des Landrathes entsprechend, der Erhöhung der Position 
für den Taubstummen= Unterricht und insbesondere zum Zwecke der Verbesserung des Einkommens 
des Taubstummenlehrers Wagner von 2000 fl. auf 2200 fl. Unsere Genehmigung ertheilt. 
7) Den von dem Landrathe für das bayerische Lehrerwaisenstift in Augsburg gewährten 
Zuschuß von 300 fl. haben Wir in das Kreis-Ausgaben-Budget pro 1874 geeigneten Ortes 
einstellen lassen. 
8) Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, hat aus Veranlassung der Bitten 
und Anträge des Landrathes wegen Aufnahme eines geeigneten Unterrichts über Gesetzeskunde 
unter die Lehrgegenstände in den Feiertagsschulen, dann wegen Umwandlung der sogen. halben 
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