Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Schulen in ganze mit Verlängerung der Ferien bereits die erforderlichen Anordnungen getroffen 
und wird dem Landrathe hierüber bei seiner nächsten Versammlung die näheren Ausfschlüsse ertheilen. 
9) Den Beschlüssen des Landrathes, wodurch den hinterlassenen beiden Töchtern des ver- 
lebten pensionirten Zeichnenlehrers und vormaligen Rectors der Gewerbschule in Landshut, Carl 
Schlotthauer, eine einmalige Unterstützung von 144 fl. aus dem Actioreste der Rechnung dieser 
Anstalt pro 1872, und ferner dem Lehrer der Landwirthschaft an der Gewerbschule in Strau- 
bing, J. N. Bauer, in Würdigung seiner verdienstlichen Bestrebungen für die Landwirthschaft 
auch für das Jahr 1874 eine Gratification von 100 fl. gewährt werden soll, haben Wir 
Unsere Genehmigung ertheilt. 
10) Ebenso haben Wir den Beschlüssen des Landrathes, wonach außer den Postulaten 
für den Fortbildungsunterricht auch für die gewerblichen Fortbildungsschulen in Deggendorf, 
Kelheim und Landau pro 1874 ein besonderer Zuschuß von 550 fl. aus Kreisfonds zur 
Verfügung gestellt wurde, gerne Unsere Allerhöchste Sanction ertheilt. 
11) Wir genehmigen die von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der 
Kreis-Irrenanstalt gefaßten Beschlüsse. 
12) Dem Beschlusse des Landrathes, die zur Hebung des Feuerlöschwesens bisher be- 
willigte Summe von 1800 fl. auf 2000 fl zu erhöhen, dann den hiezu gestellten Anträgen 
ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
13) Dem Antrage des Landrathes auf Verwendung von 3000 fl. aus den Renten des 
Maximilians-Hilfs-Magazinsfonds zur Verstärkung der Kreiseinnahmen und zur theilweisen 
Deckung der Kreisausgaben ertheilen Wir, jedoch ohne Consequenz für künftige Jahre, Unsere 
Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe von Niederbayern gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen 
Wir ihm gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner thätigen Förderung der Kreis- 
Interessen und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 4. April 1874. 
Ludwig. 
Dr. v. Luch. v. Pfeufer. v. Schubert, 
Staaterath. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
der Generalsecretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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