Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

19. 183 
fonds zu gewähren, und zur Deckung des Bedarfs hiefür der Betrag von 17600 fl. in das 
Kreisbudget pro 1874 einzustellen sei. 
Derselbe hat jedoch mit diesem Beschlusse den ausdrücklichen Vorbehalt verknüpft, daß, 
wenn zur Ergänzung des Finanzgesetzes vom Jahre 1872 über die Alterszulagen der Lehrer 
am den deutschen Schulen aus Staatsfonds eine weitere Vorlage an den Landtag gemacht werden 
sollte, die Pfalz als gleichberechtigt mit den anderen Kreisen behandelt und von der übernom- 
menen Belastung aus Kreisfonds wieder befreit werde. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse des Landraths mit der hieran geknüpften Bedingung 
gerne Unsere Genehmigung. 
2) Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, wornach ein Betrag von jährlich 50 fl. 
als Functionsbezug für die Districtsschulinspectoren zu bestimmen und denselben für jede Schul- 
stelle, welche sie der Visitation unterziehen, ohne Rücksicht darauf, ob an einem Orte eine oder 
mehrere Schulstellen sich besinden, eine Gebühr von je 3 fl. unter Ausschluß von Reiseemschä- 
digungen und mit dem Vorbehalte zu gewähren sei, daß der Inspector für einen Tag, an 
welchem er die Prüfung resp. Visitation abhält, nie mehr als 6 fl. Diäten in Anrechnung 
bringen könne. 
Unsere Regierung, Kammer des Innern, wird nach dem Wunsche des Landraths über 
die Frage, wie viele Schulinspectoren für den Regierungsbezirk nöthig und welcher Aufwand 
erforderlich wäre, um dieselben als selbstständige Beamte aufzustellen, die geeigneten Erhe- 
bungen pflegen lassen und deren Ergebniß der nächsten Landrathsversammlung mittheilen, dabei 
aber ausdrücklich auf die zur Zeit geltenden Bestimmungen des Landrathsabschiedes vom 9. März 
1818 Nr. VII. Ziff. 6 und der hiermit in Zusammenhang stehenden Verordnung über die 
Einrichtung des Volksschulwesens in der Pfalz vom 9. August 1817 Ziff. III., sowie auf die 
in dieser Bezlehung durch den Landraths-Abschied vom 28. März v. Is. Ziff. IV. 4 ertheilte 
Erwiederung aufmerksam machen. 
3) Wir beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, nach dem Antrage 
des Landraths, bei der Vertheilung der aus Kreisfonds zur Verfügung gestellten Summe von 
1000 fl. für Unterstützung dürftiger Schulamtszöglinge auch arme Angehörige der Frauen- 
arbeitsschule in Speyer, soferne sich dieselben zu Industrielehrerinnen für die Schulen der Pfalz 
ausbilden, geeignet zu berücksichtigen. 
4) Der von dem Landrathe vorgenommenen Reduction der den Gemelnden aus Kreisfonds 
für die Aufbringung des Schulbedarfes bisher gewährten Beiträge und der Feststellung der 
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