Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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hiefür in das Kreisbudget aufgenommenen Position mit dem Betrage von 53,070 fl. 4 kr. 
haben wir Unsere Genehmigung ertheilt. 
5) Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, wird dem Antrage des Landrathes 
entsprechend, darüber Erhebungen pflegen, welche Summe erforderlich wäre, um den interimi- 
stischen und wirklichen Schulverwesern eine jährliche Theuerungszulage von je 50 fl zu ge- 
währen, und dem Landrathe das Ergebniß bei seiner nächsten Versammlung mittheilen. 
6) Hinsichtlich des von dem Landrathe erneuerten Antrages, betreffend die Umwandlung 
der confessionell getrennten Schullehrerseminarien und Präparandenschulen der Pfalz in confessionell 
gemischte Anstalten, welcher bei seiner principiellen Bedeutung den Reglerungsbezirk der Pfalz 
nicht allein berührt, verweisen wir auf den Landraths-Abschied vom 28. März v. Js. Ziff. IV. 5. 
7) Uebrigens haben Wir mit Wohlgefallen das rege Interesse wahrgenommen, welches 
der Landrath bei seiuen Verhandlungen über die Volksschulen und das Schulwesen überhaupt 
diesem wichtigen Gegenstande zugewendet hat, und drücken demselben hierüber gerne Unsere 
Allerhöchste Anerkennung aus. 
8) Nachdem der Landrath für die Errichtung vier neuer Studienlehrerstellen in St. Ing- 
bert, Blieskastel und Winnweiler, dann in Ludwigshafen die erforderlichen Mittel aus Kreisfonds 
Pro 1874 zur Verfügung gestellt, haben Wir die entsprechenden Beträge in das Kreisbudget 
aufnehmen lassen. 
Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, wird, dem Antrage des Landrathes entspre- 
chend, zur Bemessung der Zuschüsse aus Kreisfonds an die einzelnen isolirten Lateinschulen Er- 
hebungen darüber pflegen lassen, in welcher Höhe die Inseriptionsgelder an diesen Schulen bis- 
her gehoben wurden und wie sie festzustellen seien, ferner was die Gemeinden und Districte, in 
welchen sich diese Schulen befinden, für dieselben zu leisten im Stande sind. Das Ergebniß 
dieser Erhebungen ist der nächsten Landraths-Versammlung mitzutheilen. 
9) Dem Beschlusse des Landrathes in Betreff der Pensionsverhältnisse der Studienlehrer 
an den unvollständigen Lateinschulen und ihrer Relicten ertheilen Wir Unsere Genehmigung 
und hat Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten hiernach 
und mit Rücksicht auf die in dieser Hinsicht für die Studienlehrer an den unvollständigen iso- 
lirten Lateinschulen in Mittelfranken bereits getroffenen Einrichtungen die weiter erforderlichen 
Verfügungen zu erlassen. 
10) Dem Antrage des Landrathes wegen Uebernahme der bisher als Kreisanstalt be- 
stehenden Lateinschule zu Kaiserslautern als Staatsanstalt kann die entsprechende Würdigung
	        
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