186
Anstalt Frankenthal, für das Landgestüt Zweibrücken und für die Kreis-Irrenanstalt Klingen-
münster gefaßten Beschlüssen über Instandsetzungs= und Unterhaltungs-Arbeiten, über Anschaf-
fungen von Geräthe und Mobiliar, über Gehalts= und Lohn-Erhöhungen, Theuerungszulagen
und Remunerationen an Beamte und Bedienstete dieser Kreis-Anstalten ertheilen Wir Unsere
Genehmigung.
16) Hinsichtlich der Bitte des Landrathes, der Pfalz einen Provinzialfond aus dem Antheile
Bayerns an der französischen Kriegskosten-Entschädigung zuzuwenden, verweisen Wir auf das
Gesetz vom 7. Februar l. Is. (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 77) und auf die noch
der Berathunz des Landtages vorbehaltenen Bestimmungen in Art. 4 des einschlägigen Gesetz-
Entwurfes, wornach für den noch vorhandenen Rest der Kriegskosten-Entschädigung mit Rück-
flicht auf vordringende Bedürfnisse anderweitige Verwendung in Aussicht genommen werden mußte.
17) Auf den Antrag des Landrathes, bei der Direction der pfälzischen Bahnen dahin zu
wirken, daß die seit Frühjahr 1870 genehmigte Ausführung der Bahn Germersheim-Wörth-
Lauterburg in Angriff genommen und der Bau alsbald ausgeführt werde, erwidern Wir, daß,
nachdem die gesetzliche Ermächtigung zur Gewährung der Zinsgarantie für die Bahnlinie Wörth-
Lauterburg durch Art. 3 des Gesetzes vom 7. Februar ds. Is., die provisorische Steuerer-
hebung 2c. betr., ertheilt worden ist, die Actiengesellschaft der pfälzischen Maximiliansbahn nun-
mehr vermöge der von Uns verliehenen Corncessionsurkunde vom 15. März ds. Is. die Con-
cession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Germersheim über Wörth bis an die
Landesgrenze gegen Lauterburg erhalten hat.
Hiernach erscheint somit der, übrigens zum Theil auf unrichtiger Voraussetzung beruhende
Antrag des Landrathes als erledigt.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied erthellen, eröffnen Wir ihm neuer-
dings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und allseitigen Förderung der Kreis-
Interessen und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld
und Gnade.
München, den 14. April 1874.
Ludwig.
Dr. v. Lah. v. Pleufer. Perr.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
der Generalsecretär,
Ministerialrath Graf v. Hundt.