Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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und  Diäten  der  Landrathsmitglieder  weisen  Wir  auf  den  Bescheid  zur  gleichen  Position  im
Landrathsabschiede  vom  12.  April  1873  hin.

Zu  Cap.  III.
Erziehung  und  Bildung.

1)  Wir  genehmigen  den  Antrag  des  Landrathes,  daß  der  für  Freiplätze  im  Seminare  zur
Bildung  protestantischer  Lehrerinnen  in  Memmingen  bewilligte  Betrag  von  300  Gulden  zunächst
nur  für  oberfränkische  Schulamtszöglinge  Verwendung  finde.

2)  Die  Würdigung  und  Bescheidung  der  von  dem  Landrathe  gefaßten  Beschlüsse  über
Verwendung  der  in  das  Staatsausgabenbudget  der  XII.  Finanzperiode  eingesetzten  Erhöhung
der  Kreisschuldotation  für  Oberfranken  mit  20000-Gulden  behalten  Wir  Uns  bis  zur  definitiven
  Festsetzung  des  Staatsbudgets  vor.

3)  Wir  genehmigen  den  Beschluß  des  Landrathes  wegen  der  Pensionsverhältnisse  der
Studienlehrer  an  den  unvollständigen  isolirten  Lateinschulen  und  beauftragen  Unser  Staats-Ministerium
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,  die  hiernach  erforderlichen  Anordnungen
  an  Unsere  Rreisregierung,  Kammer  des  Innern  von  Oberfranken  zu  erlassen.

4)  Wir  beauftragen  Unsere  Kreisregierung,  Kammer  des  Innern  von  Oberfranken,
nach  Antrag  des  Landrathes  den  für  die  Taubstummen-Anstalt  in  Bayreuth  bewilligten  Zuschuß
von  432  Gulden  sämmtlichen  protestantischen  Taubstummen  Oberfrankens  zu  Gute  kommen  zu
lassen,  und  nachdem  in  Bayreuth  kein  eigener  Taubstummenunterricht  eingerichtet  ist,  vielmehr
die  protestantischen  taubstummen  Kinder  den  Unterricht  in  den  deutschen  Schulen  besuchen  müssen,
auf  Aufstellung  eines  eigenen  Taubstummenlehrers  Bedacht  zu  nehmen.

Zu  Cap  VI.
Auf  Wohlthätigkelt.

Die  vom  Landrathe  in  seiner  Sitzung  vom  17.  November  v.  Js.  bei  der  Berathung
über  die  Verhältnisse  der  Kreisirrenanstalt  zu  Bayreuth  bezüglich  der  Erhöhung  der  Verpflegungsgebühren
  und  des  Kleider-Aversalbetrages,  dann  die  in  der  nämlichen  Sitzung  bezüglich
der  Erhöhung  der  Gehälter  der  Anstaltsbediensteten,  dann  der  Arrondirung  des  Anstaltsgrundbesitzes,
  endlich  der  projectirten  Ausführung  einer  Be=  und  Entwässerungsanlage  auf  einem  Theile
der  Anstaltswiesen  gefaßten  Beschlüsse  haben  bereits  unter'm  12.  und  bezlehungsweise  29.  December
v.  Is.  Unsere  Genehmigung  erhalten  und  wurde  Unsere  Kreisregierung  von  Oberfranken,

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