Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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2) Der vom Landrathe beschlossenen Willigung des Postulates von 2000 fl. für Auf- 
stellung eines fachmännisch gebildeten Kreieschulinspectors haben Wir. bereits unterm 13. 
December v. Is. Unsere Allerhöchste Genehmigung ertheilt. 
Bezüglich der neuerlichen Bitte des. Landrathes um Uebernahme sämmtlicher Positionen 
für Prüfungs= und Aufsichtskosten bei den Volks-Schulen auf Staatsfonds und Einstellung 
eines Postulates in das Budget der XII. Finanzperiode ist derselbe auf Unsere in dem 
Landraths-Abschiede vom 27. März v. Is. Ziff. IV. b. ertheilte Erwiderung und die später 
erfolgte Ministerialentschlißung vom 1. December v. J. hinzuweisen, wodurch die Unthun- 
lichkeit einer Genehmigung dieses Antrages dargelegt worden ist. 
3) Dem Beschlusse des Landrathes, wonach eine Summe von 4000 fl. aus Kreisfonds 
zur Verfügung gestellt wurde, um allen qutescirten Schullehrern eine weitere Zulage von 
50 fl. zu gewähren, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4) Wir behalten Uns vor, die Bitte des Landrathes wegen Aufnahme eines ständigen 
Zuschusses aus Centralfonds für die Baugewerkschule zu Nürnberg in den Entwurf des 
Staatsbudgets für die XIII. Finanzperiode seinerzeit geeignet in Betracht ziehen zu lassen. 
5) Den Beschlüssen des Landrathes, wodurch zur Remunerirung des an der Gewerb- 
schule zu Erlangen ertheilten Fortbildungsunterrichts ein Zuschuß von 150 fl. aus der 
Kreis-Reserve des Jahres 1873, für das zu Fürth gegründete Technikum ein Kreiefonds- 
Zuschuß von 200 fl. und für die gewerbliche Fortbildungsschule zu Rothenburg an der 
Tauber ein solcher Zuschuß von 120 fl. für das Jahr 1874 bewilligt wurde, haben Wir 
Unsere Genehmigung ertheilt. 
6) Ebenso genehmigen Wir die von dem Landrathe gutgebeißenen Beschlüsse des stän- 
digen Landrathsausschusses über die Ausführung der bei der Kreislandwirthschaftsschule in 
Lichtenhof erforderlichen Bauten, sowie die Einstellung einer Summe von 300 fl. für unvor- 
hergesehene Fälle baulicher Unterhaltung in den Kreisausgabenetat des Jahres 1874 mit der 
Bestimmung, daß diese Summe, soferne sie nicht in diesem Jahre zur Verwendung kommen 
sollte, als Fond zur Wiederansammlung einer Baureserve zu dienen habe. 
7) Dem Beschlusse des Landrathes, wonach die Erübrigungen aus der Position für 
Remunerationen an Aerzte in armen Gegenden vom Jahre 1873 im Betrage von 336 fl. 
64 kr. der Kreisregierung zur Gewährung besonderer Remunerationen in vorkommenden drin- 
genden Fällen zur Verfügung gestellt wurden, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
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