Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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cap.!s. Vortrag. vn. 
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II. Abschnitt. 
reis- Einnahmen. 
J. Zuschuß aus der Staatscassa. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehungund Bildung. 
1. Die auf speciellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Fun- | 
dations= und Dotationsbeiträge: 
a) für die deutschen Schulen 18159 11.— 
b) für die isolirten Lateinschulen 13730— 
2.| Anschlag der Frarialischen Dienstwohnungen und hrsen 
311 fl. 38 kr. — –— 
3. Leistungen für ständige Bauausgaben .... 8250— 
4sBudgetmäßigeKretsschulbotation· 27249 45— 
5. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Schul- 
dotationsgesetz vom 10. November 1861 die bieherigen Congrual= 
Zuschüsse · 202458— 
6.] Zur Aufbesserung des unzurelchenden Einkommens ver wirklichen 
Schullehrer auf 400 fl., der Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
auf 300 fl., der Schulgehilfen auf 250 fl. 46000— — 
7.Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 5 Quinquenmien G 5r K. 
für die wirklichen Schullehrer, dann à 25 fl. ft bie * i 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 134000—— 
8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 1890 —— 
9.| Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Anrtensen dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer . .. 23400— 
—— 
 
	        
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