Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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aus dem Kreispensionsvereine für die Lehrer beziehen, zu berechnen, und daß die Pensions- 
Verhältnisse ihrer Wittwen und Kinder sich analog dem hierüber dermalen bestehenden Staats= 
pensionssystem zu regeln haben. 
Wir erhheilen diesen Beschlüssen des Landrathes Unsere Allerhöchste Genehmigung. 
Zugleich beauftragen Wir, dem Antrage des Landrathes entsprechend, Unsere Krels- 
regierung, für die fernere Bildung von Taubstummenlehrern dadurch Sorge zu tragen, daß 
sie hiefür geeignete Schuldienstexpectanten anhält, ihre Schulpraxis auch in der Taubstummen= 
Anstalt zu nehmen, und genehmigen den diesfalls gefaßten Beschluß des Landrathes, wonach 
solchen Schuldiensterpectanten während dieser Praxis freie Station in der Anstalt einzuräumen 
und außerdem aus Mitteln des Reservefondes für Erziehung und Bildung ein jährlicher 
Beitrag von 200 fl. unter der Voraussetzung zu gewähren sei, daß dieselben nicht einen gleich 
hohen Betrag aus Staatsmitteln beziehen. 
10) Der Landrath hat beschlossen, für das Taubstummeninstitut zu Augsburg zur 
Erhöhung des Betrages für einen Freiplatz von 110 fl. auf 130 fl. und zur Vermehrung der 
Zahl der Freiplätze von 17 auf 20 die Position „Freiplätze“ auf 2600 fl., ferner für die 
Taubstummenanstalt Dillingen zur Vermehrung der Zahl der Freiplätze von 15 auf 20 
die gleiche Position auf 2000 fl. festzusetzen. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Allerhöchste Genehmigung. 
11) Der Landrath hat die Mittel für die beantragte Gleichstellung der Bezüge der 
Lehramtsverweser an den Gewerbschulen mit den Gehaltsbezügen der wirklichen Lehrer von 
1874 an bewilligt, dagegen die neuerdings beantragte Erhöhung der Bezüge der Hilfslehrer 
und sonstigen Bediensteten der Gewerbschulen sowie der Fortbildungsschule in Augsburg im 
Gegensatze zu den Landräthen der übrigen Kreise des Königreiches wiederholt abgelehnt. 
Indem Wir dem ersterwähnten Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, behalten 
Wir Uns vor, der nächsten Landrathsversammlung neuerliche Vorschläge bezüglich einer 
durch die dermaligen Zeitverhältnisse gebotenen angemessenen Aufbesserung der Bezüge des 
Personales der Gewerbschulen machen zu lassen. 
12) Dem Beschlusse des Landrathes, für die Ertheilung des israelitischen Religlons- 
Unterrichtes an der Kreisgewerbschule in Augsburg eine besondere Remuneration von 100 fl. 
zu bewilligen, haben Wir die Genehmigung ertheilt und die bezügliche Position in den 
Voranschlag der Kreisausgaben für das Jahr 1874 aufnehmen lassen. 
13)) Ebenso genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes, über die allmähliche Ansamm-
	        
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