Geset= und Perurhuungshirt
Königreich Vayern.
3#5 20.
München, den 12. Mai 1874.
Inhalt:
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zengnissen für den einjährig freiwilligen Dienst berechtigtigten Lehr-
anstalten betr.
Bekanntmachung, dis zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig freiwilligen Dienst
berechtigten Lehranstalten betr.
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium.
Die nachstehenden, dem Centralblatte für das Deutsche Reich (Nr. 5, 6, 9, 12 und 13
des laufenden Jahrganges) entnommenen, hiermit durch Abdruck veröffentlichten Bekanntma-
chungen des Reichskanzleramtes enthalten den Stand derjenigen höheren Lehranstalten des
Deutschen Reiches, welche zur Zeit von Reichswegen zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über
die wissenschaftliche Qualification zum einjährig freiwilligen Militärdienste berechtigt sind, und
daher die Anlagen 2 b zu K. 154 Ziffer 3 der Militär-Ersatz-Instruction für das Königreich
Bayern vom 30. Juli 1872 und die Nachträge hiezu ersetzen.
München, den 4. Mai 1874.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
iErhr. v. Pranchh. v. Pleufer.
Durch den Minister
der Generalsecretär.
An dessen Statt:
Ministerialrath von Dillis.
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