Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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C. Andere Lehranstalten. 
(§. 154. 4. ebenda). 
Privatanstalten. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Das Pädagogium zu Niesky. 
II. Königreich Sachsen. 
Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Jordan (früher Dr. Krause) zu Dresden. 
III. Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha. 
Die Handelsschule zu Gotha. 
IV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Schule des Dr. F. Bütau zu Hamburg. 
„ „ Dr. J. G. Fischer 
„ der Gebrüder F. und W. Glitza 
„ des Dr. Wichard Lange 
„ „ Dr. F. L. Nirruheim 
· „ Dr. M. Otto 
Talmud Thora Schule 
israelitische Stiftungeschule 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6 
7 
B. 
9 Schule von Dr. J. N. Bartels und E. Förster 
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V. 
Den nachstehend verzeichneten Lehranstalten ist provisorisch gestattet worden, gültige 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualiäkation zum einjährig freiwilligen Militärdienst 
auszustellen: 
1. dem internationalen Institut des Dr. von Söchelles zu Bruchsal 
im Großherzogthum Baden hinsichtlich derjenigen seiner Zöglinge, welche eine unter 
Leitung eines Reglerungskommissars nach dem Reglement für die sechsklassigen 
höheren Bürgerschulen abgehaltene Entlassungs-Prüfung wohl bestanden haben,
	        
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