Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

26. 303 
2. der städtischen Realschule zu Groß-Umstadt im Großherzogthum Hessen 
hinsichtlich derjenigen ihrer Schüler, welche nach Absolvirung des sechsten Jahres- 
kursus eine unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltene Prüfung wohl 
bestanden haben, 
3. der städtischen Gewerbeschule zu Mülhausen in Elsaß-Lothringen hin- 
sichtlich derjenigen ihrer Schüler, welche die Untersekunda der Realschul = Abtheilung 
absolvirt und sich das Pensum derselben gut angeeignet haben. 
Berlin, den 23. März 1874. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.