Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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aufgetreten ist, welche die Constituirnng des Familienfideicommisses hindern oder aufhalten 
könnten, wird dasselbe hiemit bestätigt, in der Fideicommißmatrikel eingetragen und durch das 
Gesetz= und Verordnungsblatt bekannt gemacht. 
Passau, am 6. Mal 1874. 
Königliches Appellationsgericht in Passau. 
v. Steyrer, Präsident. 
Wolfring. 
  
Hofdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
mittelst Allerhöchsten Signates vom 3. April 
I. Is. den bisherigen Verwaltungs-Assistenten 
des Remonte-Depots Benedictbeuern, Anton 
Bracker, vom 1. Mai l. Is- anfangend, 
zum Oekonomie-Verwalter beim k. Hofgestüte 
Rohrenfeld b.)/ Neuburg allergnädigst zu er- 
nennen geruht. 
  
Dienstes-Nachrichten 
des k. Staatsministeriums desk. Hauses 
und des Aeußern. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
6. Mai l. Is. die erledigte Stelle des Se- 
cretärs des k. geheimen Hausarchives vom 16. 
Mao l. Is. an dem Ehrencanonicus am k. Hof- 
und Collegiatstifte zum heiligen Cajetan in 
München, Dr. Ludwig Trost, in provisori- 
scher Eigehschaft zu verleihen, dann 
unter'n 9. Mai l. Is. den k. Ministerial- 
rath im Staatsministerium des k. Hauses und 
des Aeußern, Friedrich Gottlieb von Mayer, 
auf dessen allerunterthänigstes Ansuchen, ge- 
mäß S. 22 lit. D der IX. Beilage zur Ver- 
fassungs-Urkunde in den bleibenden Ruhestand 
treten zu lassen und demselben zugleich die 
Allerhöchste Zufriedenheit mit seinen treuen 
eifrigen und ersprießlichen Dienstleistungen zu 
bezeigen; 
auf die hiedurch erledigte Stelle eines Mi- 
nisterialrathes den Geheimen Legationsrath 
II. Classe in genanntem Ministerium, Ru- 
dolph Gombart, zu befördern, 
auf die Stelle eines Geheimen Legations- 
rathes II. Classe den Legationsrath in ge- 
nanntem Ministerium, Dr. Carl Mayer, zu 
befördern, und 
den Ministerial-Accessisten Dr. Carl Rump-
	        
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