Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

M 27T. 
ler zum Ministerial-Secretär II. Classe im 
Staatsministerium des k. Hauses und des 
Aeußern in provisorischer Eigenschaft zu er- 
nennen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Decorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
13. Mai l. Is. dem pensionirten Professor 
der k. Militärbildungs-Anstalten, Dr. Carl 
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Arendts in München, die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Könige von Italien verliehenen 
Ritterkreuzes des Ordens der italienischen Krone, 
und 
unter'm 15. Mai l. Is. der Hofdame 
Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Lu- 
dovika in Bayern, Adolphine Freiin 
Reichlin von Meldegg, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihr von 
Ihrer Majestät der Kaiserin von Oesterreich 
verliehenen k. und k. österreichischen Sternkreuz- 
Ordens zu ertheilen.
	        
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