Geseh-und Verurhiuungsclalt
für das
Königreich BVayern.
(1#.
.IVW 99.
München, den 12. Juni 1874.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Berordnung vom 9. Juni 1874, die Formation der k. Staatsministerien betr. —
Königlich Allerhöchste Berordrung vom 9. Juni 1874, die Verwaltung der Malzaufschlags- und
Stempelgefälle betr. — Hofdienst-Nachrichten. Ordens--Verleihung. — Königlich belgisches Consulat in Nürnberg.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Formation der k. Staatsministerien betr.
Cudwig l.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes beschlossen, in Bezug auf die
Formation der Staatsministerien zu verordnen, was folgt:
. 1.
Das Zollwesen wird aus dem Wirkungskreise Unseres Staatsministeriums des König-
lichen Hauses und des Aeußern ausgeschieden und an Unser Staatsministerium der Finanzen
überwiesen.
K. 2.
Zufolge dieser Geschäftsausscheidung wird dem letztgenannten Staatsministerium die General-
Zoll-Administration untergeordnet.
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