Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Geseh-und Verurhiuungsclalt 
für das 
Königreich BVayern. 
(1#. 
.IVW 99. 
München, den 12. Juni 1874. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Berordnung vom 9. Juni 1874, die Formation der k. Staatsministerien betr. — 
Königlich Allerhöchste Berordrung vom 9. Juni 1874, die Verwaltung der Malzaufschlags- und 
Stempelgefälle betr. — Hofdienst-Nachrichten. Ordens--Verleihung. — Königlich belgisches Consulat in Nürnberg. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Formation der k. Staatsministerien betr. 
Cudwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes beschlossen, in Bezug auf die 
Formation der Staatsministerien zu verordnen, was folgt: 
. 1. 
Das Zollwesen wird aus dem Wirkungskreise Unseres Staatsministeriums des König- 
lichen Hauses und des Aeußern ausgeschieden und an Unser Staatsministerium der Finanzen 
überwiesen. 
K. 2. 
Zufolge dieser Geschäftsausscheidung wird dem letztgenannten Staatsministerium die General- 
Zoll-Administration untergeordnet. 
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