Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Unser Staatsministerium der Finanzen ist mit dem Vollzuge dieser Verordnung beauf- 
tragt und hat dasselbe hienach insbesondere die erforderlichen näheren Bestimmungen über die 
Verwaltung, Erhebung, Verrechnung und Controle der Malzausschlags= und Stempelgefälle 
sowie den Stempelverkauf zu erlassen. 
Linderhof, den 9. Juni 1874. 
Ludwig. 
Perr. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der General-Secretär des Staatsrathes, 
A. M. Wigard. 
  
  
Hofdienst-Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 27. Mai l. Js. allergnädigst 
bewogen gefunden, den Gutsbesitzer Alexander 
Grafen von Gulot du Ponteil, und 
unter'n 5. Juni l. Is. den Premier-Lieu- 
tenant à la suite, Sigmund Freiherrn von 
Rotenhan, auf deren allerunterthänigstes 
Ansuchen zu Allerhöchst-Ihren Kämmerern zu 
ernennen. 
Seine Majestät der König haben 
mittelst Allerhöchsten Signates vom 4. April 
l. Is. den früheren Stallmeister des Herzogs 
von Croy, Heury Booth, vom 1. Mai 
l. Js. an zum Bereiter am k. Oberststall- 
meister-Stabe allergnädigst zu ernennen geruht. 
Ordens-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 4. Mai l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, dem Kaufmann Ludwig 
Maus in Paris das Ritterkreuz II. Classe 
des k. Verdienst-Ordens vom helligen Michoel 
zu verleihen. 
  
Königlich belgisches Consulat in 
Uürnberg. 
Der Kaufmann Georg Platner in Nürn- 
berg ist auf gestelltes Ansuchen von Seiner 
Majestät dem Könige der Belgier von der 
Stelle eines k. belgischen Consuls in Nürn- 
berg enthoben worden.
	        
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