Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

Geset-und Veradumnzshuat! 
für das 
Königreich Bayern. 
3330. 
München, den 17. Juni 1874. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 2. Juni 1874, die Einführung des neuen Betriebs-Neglements für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands in Bayern betreffend. 
Bekanntmachung, die Einführung des neuen Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands in Bayern betr. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Nachdem Seine Majestät der König Allerhöchst zu genehmigen geruht haben, daß 
das neue Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 1. Juli l. Is. an auch 
auf den bayerischen Eisenbahnen eingeführt werde, so werden die betreffenden Bestimmungen 
nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Specialbestimmungen einzelner Eisenbahnverwaltungen oder Eisenbahnverbände haben neben 
diesem Reglement nur Geltung, wenn sie in die bezüglichen Tarife aufgenommen sind, mit den 
Festsetzungen dieses Reglements nicht im Widerspruche stehen, dieselben vielmehr nur ergänzen 
oder wenn sie dem Publikum günstigere Bedingungen gewähren. 
München, den 2. Juni 1874. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
v. Pfrehzschner. 
ß Durch den Minister 
der Generalsecretär, 
Ministerialrath Dr. v. Prestele. 
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