Geset-und Veradumnzshuat!
für das
Königreich Bayern.
3330.
München, den 17. Juni 1874.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 2. Juni 1874, die Einführung des neuen Betriebs-Neglements für die Eisenbahnen Deutsch-
lands in Bayern betreffend.
Bekanntmachung, die Einführung des neuen Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutsch-
lands in Bayern betr.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Nachdem Seine Majestät der König Allerhöchst zu genehmigen geruht haben, daß
das neue Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 1. Juli l. Is. an auch
auf den bayerischen Eisenbahnen eingeführt werde, so werden die betreffenden Bestimmungen
nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Specialbestimmungen einzelner Eisenbahnverwaltungen oder Eisenbahnverbände haben neben
diesem Reglement nur Geltung, wenn sie in die bezüglichen Tarife aufgenommen sind, mit den
Festsetzungen dieses Reglements nicht im Widerspruche stehen, dieselben vielmehr nur ergänzen
oder wenn sie dem Publikum günstigere Bedingungen gewähren.
München, den 2. Juni 1874.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
v. Pfrehzschner.
ß Durch den Minister
der Generalsecretär,
Ministerialrath Dr. v. Prestele.
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