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2)
3)
4)
5)
festgesetzt.
über Schnabelwaid, Kirchenlaibach, Redwitz und Wunsiedel nach Oberkotzau und
von Redwitz über Arzberg nach Franzensbad oder Eger mit Rücksicht auf die noch
verfügbare Summe aus dem gesetzlichen Credite für die Bahn Nürnberg —Hers-
bruck —Bayreuth auf den Betrag von
dann "
für die Herstellung einer Bahn von Schnabelwaid nach
Bayreuth und die Erweiterung des Bahnhofes in Beyteuth auf
den Betrag von . . .
dann .
für die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen der
Staatsbahnstation Hersbruck und der Ostbehnstatien Pommelsbrunn
auf den Betrag von
und für die Verlegung des Bahnhofes in ve und seiner
Einfahrtsstrecken auf den Betrag von .
zusammen auf den Betrag von
für die Verlegung des Bahnhofes in Donaundeth auf den Be-
28/817,700 fl.
3.000,000 fl
595,000 fl.
3°800,000 fl
36°212,700 fl
trag von 2·400,000 fl.
für die Herstelung ei einer Bahn von Gemürden nach Sanenie
auf den Betrag von 7, 410,000 fl.
und eines Rangirbahnhofes bei Oberndorf auf den Belrag von 1“140,000 fl.
zusammen auf den Betrag von 8/550,000 fl.
für die Fortsetzung der Bahnlinie von Aschaffenburg nach Mil-
tenberg über Amorbach zur Landesgrenze auf den Betrag von 3°300,000 fl.
für die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen Kaufering
und Bobingen über das Lechfeld auf den Betrag von
zusammen auf den Maximalbetrag von
(fünfzig zwei Millionen, einmalhundert vierzig sieben Tausend sieben-
hundert Gulden)
Artikel 2.
1/6S5,000 fl.
52·147,700 fl.
Der Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung dieses Bedarfes und nach