Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

464 
Kammer des Innern, ermächtigt, von jener Verordnung abweichende, durch die besonderen Um- 
stände gebotene oberpollzeiliche Vorschriften zu erlassen. 
g. 2. 
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung durch das Gesetz- 
und Verordnungeblatt in Kraft. 
Schloß Berg, den 15. August 1874. 
Ludweig. 
v. Ichubert, Staaterang. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
der General-Serretär, 
Ministerialrath Graf von Hundt. 
  
Ordeno-Werleihung. 15. Juli l. Is. dem k. Hofschauspieler und 
Regisseur Heinrich Richter das Ritterkreuz 
Seine Majestät der König haben II. Classe des Verdienst-Ordens vom heiligen 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm Michael zu verleihen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.