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Das Lehrziel der verschiedenen Classen wird bezüglich der einzelnen Unterrichtsgegenstände
in folgender Weise bestimmt.
KS. 8.
Religion.
Der Religionsunterricht für die Schüler der Studienanstalten wird nach den hierüber
bestehenden besonderen Bestimmungen ertheilt.
§. 9.
Deutsche Sprache.
Der Unterricht im Deutschen hat sich nicht bloß auf die eigens für dieses Fach ange-
setzten Stunden, sondern auch auf die Behandlung aller Lehrgegenstände zu erstrecken, insoferne
als der Schüler angehalten werden muß, bei Allem, was er spricht, sich richtig auszudrücken,
md insbesondere bei der Beantwortung von Fragen die Antwort in die Form eines vollstän-
digen wohlgeordneten Satzes zu kleiden.
In den Classen der Lateinschule wird im Zusammenhange mit dem Unterrichte
in der lateinischen Grammatik und mit steter Berücksichtigung derselben ein grammatischer Un-
terricht ertheilt. Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Classen, wie folgt:
1. Classe. Deeliniren und Conjugiren, Unterscheidung der Redetheile und der Satzglieder;
die deutschen Präpositionen; orthographische Uebungen.
2. Classe. Erweiterung des einfachen Satzes und die leichteren Formen des zusammen-
gesetzten Satzes mit der Lehre von den Conjunctionen und der Interpunction. Orthographie.
3. Classe. Der zusammengesetzte Satz; Periodenbilder einfacherer Art. Interpunction.
Gelegentliche Erläuterung sinnverwandter Wörter. Fortgesetzte orthographische Uebungen
(Fremdwörter).
4. Classe. Eingehendere Begründung der deutschen Formenlehre (starke und schwache
Declination und Conjugation); Umformung der directen Rede in die indirecte; zusammenfassende
Uebersicht der Satzlehre, Periodenbilder zusammengesetzterer Art. Belehrung über Synonyma.
5. Classe. Wiederholung und Befestigung des gesammten Lehrstoffes der 4. Classe;
außerdem Belehrung übrr die wichtigsten Versarten (mit Anschluß an das Lateinische). Deutsche
Wortbildung.