Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Hiebel kann ihnen nachträglich eine Musterübersetzung mitgetheilt werden. Dagegen ist 
es unzuläßia, denselben eine sor#laufende Uebersetzung zu dictiren. 
Ausgewählte Stellen der Autoren (namentlich Oden des Horaz) sollen von den Schülern 
dem Gedächtniß eingeprägt werden. 
. 8. 
Französische Sprache. 
Der franzsische Unterricht soll auf solider grammalischer Grundloge aufgebaut werden. 
An jedes Capitel der Grammatik schließt sich zur Einübung der erlernten Regeln eine hin- 
reichende Anzahl von schriftlichen und mündlichen Uebersetzungen aus dem Deutschen in's Fran- 
zösische und umgekehrt, die durch alle Curse bis zum obersten stufenweise fortschrelten. Die 
dabei vorkommenden Wörter sind auswendig zu lernen. 
Sämmtliche schriftliche Uebersetzungen werden vom Lehrer controlirt, besondere Schul= und 
Hausaufgaben corrigirt. 
An die schriftlichen Uebersetzungen schließen sich in den oberen Cursen größere oder kleinere 
Dictote an. Die Regeln über die Wortstellung sind im Wesentlichen gleich anfangs an den 
vorkommenden Beispielen zu erläutern und dann stufenweise in den höheren Cursen zu vervoll- 
ständigen, so doß sie schließlich in kurzer Uebersicht zusammengefaßt werden können. 
Ueberhaupt sind schon in den untersten Cursen gelegentlich syataktische Bemerkungen 
einzuschalten. 
Zur Lectüre in dem II. und III. Curse sind musterglltige Sätze und belehrende Stücke 
aus einem gediegenen Lesebuch auszuwählen und nach Form und Inhalt genau zu erklären; 
dabei müssen die Sprachunterschiede und Spracheigenheiten besonders betont werden; die Stücke 
sind theulweise nachzuerzählen, theilweise zurückzuübersetzen oder deren Inhalt kurz anzugeben. 
Bei der Erklärung von Classikern, welche in den oberen Cursen gelesen werden, ist jidesmal 
eine kurze literarhistorische Einleitung zu geben, wobei auch die bedeutenden früheren, gleich- 
zeitigen und späteren Schriftsteller derselben Gattung in Betracht kommen. 
Ueberdies ist auch von Zeit zu Zeit ein Stück oder Buch cursorisch zu lesen. 
Sprechübungen sind in allen Cursen, vom Leichteren zum Schwlerlgeren fortschreitend, 
vorzunehmen und der Steff dazu theils aus dem Gelesenen, theils aus einem Vecabular zu 
nehmen, theils auch frei zu wählen aus der Geschichte und anderen, dem Anschauungskreis der 
Schüler naheliegenden Gebieten.
	        
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