Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

43 521 
hiemit verbundenen Repetitlon des gesammten Lehrstoffs der innere Zusammenhang dieser Zw ige 
hervorzuheben ist. 
. 12. 
Naturgeschichte. 
Beim naturgeschichtlichen Unterrichte ist allenthalben weniger auf Umfang als auf feste 
Grundlegung Rücksicht zu nehmen 
Der Unteriicht umfoßt 
im I. Curse: Botanik. 
Lehre von den äußern und innern Organen der Pflanzen und ihrer Bedeutung für das 
Leben derselben Die Hauptabschnitte des natürlichen Systems. Das Linné'sche System mit 
Hinweisung auf das natürliche. Demonstrationen an Abbileungen und natürlichen Pflanzen. 
Besondere Hervorhebung der nützlichen und schädlichen Pflanzen; 
im II. Curse: Zoologie. 
Der anatomische Bau des Menschen. Die vorzüglichsten Lebensfunctionen desselben. Er- 
läuterung der Classen-, Ordnungs-, Gattunzs= und Art-Charaktere der Thiere an passenden 
Demonstrationsstücken. 
–P. 13. 
Chemie und Mineralogie. 
Der Unterricht umfaßt im V. Curse: 
a) Chemie: Allgemeiner Theil: Das Wesen der chemischen Erscheinungen, Er- 
örterung der Grundbegriffe und Grundgesetze, auf denen dieselben beruhen. 
Specieller Theil: Die Metalloide und deren Verbindungen. Stöchiometrische 
Uebungen. 
b) Mineralogie: Chemische und physikalische Kennzeichen der Mineralien. Grundzüge 
der Krystallographie. Charakterisicung der wichtigsten Mineralien bei den betreffenden 
chemischen Verbindungen. 
Im VI. Curse: 
a) Chemie: Fortsetzung des anorgankischen Theils. Die wichtigsten Metalle und deren 
Verbindungen. Stöchiomctrische Uebungen. 
b) Mineralogie: Fortsetzung. Charakterisirung der wichtigsten Mineralien bei den 
betreffenden chemischen Verbindungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.