Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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Geseh-und Verediungs glltt 
für das 
Königreich Vayern. 
W 47. 
München, den 11. November 1874. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 3. November 1874, die Verwaltung der Aufschlaggefälle betreffend. 
  
Bekanntmachung, dle Verwaltung der Aufschlaggefälle betreffend. 
Staateministerium der Finanzen. 
Die im Vollzuge der Allerhöchsten Verordnung vom 9. Juni 1874, die Verwaltung der 
Malzaufschlags= und Stempelgefälle betr., (Gesetz= und Verordnungsblatt Nro, 29 S. 334. fg.), 
an die k. Zoll= und Aufschlagbehörden ergangene Anweisung wegen Rückvergütung 
des Malzaufschlages für ausgeführtes Bier wird in nachfolgendem Abdrucke 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die früheren Anordnungen über 
die Rückvergütung des Malzaufschlages, insowelt sie den Bestimmungen dieser Anweisung ent- 
gegenstehen, außer Wirksamkeit zu treten haben. 
Die übrigen zum Vollzuge der gedachten Allerhöchsten Verordnung erlassenen Instruktionen 
für die k. Zoll= und Aufschlagbehörden werden, insoweit dieselben entweder allgemein ver- 
bindliche Verwaltungsvorschriften enthalten oder deren Kenntniß für die Aufschlag-Interessenten 
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