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a) der- Name des Adressaten;
b) der Ort, wohin die Sendung bestimmt ist;
R) die Zahl der einzelnen zu der Sendung gehörigen Poststücke, sowie die Zeichen und
Nummern jedes einzelnen;
d) die Gattung der in jedem Poststücke enthaltenen Gegenstände nach deren handelsüblicher
oder sonst sprachgebräuchlicher Benennung;
)der Ort und Tag der Ausstellung der Inhaltserklärung, und
f der Name des Versenders.
Die Inhaltserklärung kann in Deutscher oder in Französischer Sprache abgefaßt sein.
Den oberen Zollbehörden bleibt vorbehalten, auf einzelnen Grenzstrecken im Falle des Bedürf-
nisses auch Inhaltserklärungen in Englischer, Holländischer oder Italienischer Sprache zuzulassen.
Daß eine Inhaltserklärung beigelegt worden, ist von dem Versender auf dem Begleit-
briefe (der Begleitadresse) oder, falls ein solcher nicht beigegeben wird, auf der Sendung selbst
zu bemerken.
K. 2.
Die Beifügung einer Inhaltserklirung ist nicht erforderlich:
1) bei Briefbeuteln und Fahrpostbeuteln, sowie bei den an Stelle derselben zur Anwendung
kommenden Briefpacketen und Fahrpostpacketen;
2) bei Zeitungspacketen und Drucksachen;
3) bei Geldfässern, Geldkisten, Geldbeuteln und Geldpacketen;
4) bei Postsendungen, welche unter dem Siegel einer Staatsbehörde oder eines eine solche
Behörde repräsentirenden Beamten eingehen und an eine Staatsbehörde beziehungsweise
einen dieselbe repräsentirenden Beamten gerichtet sind.
sile
Fehlt eine Inhaltserklärung und soll die zollamtliche Schlußabfertigung nicht schon bei
derjenigen Zollstelle erfolgen, welche der Grenze zunächst belegen ist (S. 4), so wird von
der letzteren Zollstelle bei dem Eingange der Sendung eine Revisionsnote gefertigt, welche,
wenn der Inhalt des Poststücks äußerlich unzweifelhaft zu erkennen ist, den Inhalt speziell
bezeichnet, im anderen Falle aber die Angaben enthält, welche sich aus der Adresse auf dem
Poststücke oder auf dem Begleitbriefe ergeben und zugleich bescheinigt, daß die Sendung zur
zollamtlichen Behandlung vorgelegen habe.
Die Revisionsnote vertritt bei der Weiterbeförderung der Sendung die Stelt der Inhalts-