Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

M bO. 625 
Abstand genommen werden. Die Eingangszollstelle hat in diesem Falle durch Vergleichung. 
der Poststücke mit den Postkarten oder den Begleitbriefen von der Abstammung derselben aus 
dem freien Verkehre des Zollvereins Ueberzeugung zu nehmen. 
V. Abschnitt. 
Folgen unrichtiger Inhaltserklärungen. 
g. 18. 
Wenn der Inhalt eines Poststücks bei der Eröffnung und Untersuchung durch die Zoll- 
beamten nicht mit der ausgestellten Inhaltserklärung (F. 1) übereinstimmend befunden wird 
und nach den obwaltenden Umständen der Verdacht einer beabsichtigten Defraudation begründet 
erscheint, so wird nach den wegen unrichtiger Declaration im Vereinsgzollgesetze enthaltenen 
Vorschriften weiter verfahren. 
  
Staatedienst-Nachricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unterm 
26. November l. Irs. dem königlichen Ge- 
schäftsträger in Paris, Legationsrath Gidcon 
Rudhart, den Titel und Rang eines könig- 
lichen geheimen Legationsrathes II. Classe zu 
verleihen. 
  
Erhebung in den Adelestand. 
Seine Majestät der König haben Sich 
unter'm 26. Juni ds. J. allergnädigst bewogen 
gefunden, den königlichen Staatsrath im or- 
dentlichen Dienste, Comthur des Verdienstordens 
der bayerischen Krone 2c., Dr. Jobann Anton 
von Fischer, aus Anlaß seines am 30. Juni 
d. Irs. stattgefundenen 25jährigen Dienstes- 
Jubiläums als Staatsrath im ordentlichen 
Dienste, tax= und stempelfrei in den erblichen 
Adelsstand des Königreiches zu erheben. 
  
Königl. Marimilians-Orden für Wif- 
senschaft und Kunst. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unterm 4. November l. Irs. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den derzeitigen 
Direktor der k. Akademie der bildenden Künste, 
Dr. Carl von Piloty, und den ordert- 
lichen Professor an der k. polytechnischen Schule 
zu München, Gottfried Neureuther, zu 
Mitgliedern des Capitels des k. Marimilians= 
Ordens für Wissenschaft uud Kunst zu ernennen. 
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