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B. Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und Luremburg bis zum Gewichte von 250
Gramm auf alle Entfernungen 1 kr. für je 50 Gramm und für Drucksachen über 250 Gramm
bis 500 Gramm einschließlich ohne Unterschied der Entfernung und des Gewichtes 11 kr.
Für die im Aufgabeort oder in dem dazu gehörigen Landpostbeztrke zu bestellenden Druck-
sachen beträgt die Taxe bis zum Gewichte von 50 Gramm einschließlich 1 kr., über 50 bis
250 Gramm 2 kr., über 250 bis 500 Gramm 3 kr., über 500 bis 1 Kllogramm 7 kr.
V. §. 12, Abs. 23.:
Unfrankirte oder unzureichend frankirte Sendungen im Gewichte von mehr als 250
Gramm bis 1 Kilogramm inel., sowie Sendungen von diesem Gewichte, welche den
Versendungsbedingungen nicht entsprechen, werden an den Absender zurückgegeben und, wenn
dieser unbekannt ist, als unbestellbar behandelt
VI. S. 13, Abs 1.:
Für Waarenproben und Muster, welche entweder für sich allein oder mit gedruckten
Sachen versandt werden, beträgt das Porto:
a) Im innern Verkehr von Bayern, sowie im Verkehr der deutschen Staaten
unter sich 3 kr., ohne Unterschied der Entfermung und des Gewichtes;
b) im Verkehr mit Oesterreich= Ungarn und Luxeinburg 1 kr. für je 50 Gramm ein-
schließlich auf alle Entfernungen.
Die Waarenproben und Muster müssen jedoch zur Beförderung mit der Briefpost geeignet
und als wirkliche Proben und Muster erkennbar sein, d. h. an sich keinen eigenen Kauf-
werth haben.
VII. S. 14, Abs. 1 und 2.:
Mittelst Postanwei sungen können Zahlungen an einen bestimmten Empfänger im
innern Verkehr von Bayern und im Verkehr der deutschen Staaten unter sich bis zu dem Be-
trage von 175 fl. 300 Mark, im Verkehr mit Luxemburg bis zum Betrage von 87 fl.
30 kr. — 150 Mark durch die Briefpost bewirkt werden.
Die Gebühr ist vom Absender mittelst Freimarken zu entrichten und beträgt für Zahlungen
bis 58 fl. 20 kr. = 100 Mark: 7 kr.,
über 58 fl. 20 kr. bis 116 fl. 40 kr. = 200 Mark: 11 kr.,
über 116 fl. 40 kr. bis 175 fl. = 300 Mark: 14 kr.
Für Postanweisungen im Lokalverkehr bis zum Betrage von 175 fl. kommt der Satz
von 7 kr. zur Erhebung.