Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

84 
  
kr. 
Pappschachteln. 
Mit Signatur das Stück bis zu 10 Gramm Zuckers oder eines anderen gleich « 
schweren Pulvers fassend 4 
von 10 Gramm encl. bis zu 50 Gramm. 6 
l 0. 2100 * 
7 100 11 » « « 200 1 10 
Dieß wird zur allgemeinen Darnachachtung hiemit bekannt gemacht. 
München, den 18. Februar 1874. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
v. Plerfer. 
Durch den Minister: 
der Gencralsecretär. 
An dessen Statt 
Minilsterialrath Graf v. Hundt. 
  
  
Bekanntmachung, Legat des verstorbenen k. Oberbibliothekars Dr. Anton Ruland zu Gunsten 
der k. Universität Würzburg betr. 
Staatseministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten. 
Der jüngst dahier verlebte Oberbibliothekar an der k. Universität Würzburg und Land- 
tagsabgeordnete, Dr. Anton Ruland, hat in seinen testamentarischen Bestimmungen die genannte 
Hochschule in pietätvoller Weise bedacht. Er hat nämlich derselben 1) sein fränkisch-würzbur- 
gisches Münzcabinet vermacht, und 2) die Bestimmung getroffen, daß auch sein gesammtes 
übriges Vermögen, soweit darüber nicht anderweitig verfügt ist, nach erfolgtem Aussterben der 
Familie Ruland der Universität Würzburg anheimfalle, wogegen dieselbe die Verpflichtung zu 
übernehmen habe, aus dessen Zinsen einige verwaiste katholische Kinder aus dem Professoren- 
oder Beamtenstande der genannten Hochschule fromm und gottesfürchtig erziehen zu lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.