Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Abdruck. 
Bekanntmachung 
eines Verzeichnißes derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
In der Anlage wird ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 der deutschen Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 19. Januar 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
Wezeichniß der höheren Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähignng für den einjährig- 
frekwilligen Mililärdienst berechtigt sind. « 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Classe zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
a. Gymnaslen. 
I. Königreich Preußen. 12. Das Friedrichs-Collegium zu Königsberg I. Pr. 
13. Altstädtische Gymnastum daselbst, 
Provinz Preußen. 14. , Kmiphöfsche Gymnasium daselöst, 
1. Das Gymnasium zu Bartenstein, 15. „ Willhelms-Gymnasium daselbst, 
2. ( „ Braunsberg, 16. „ Gymnasium zu Lyck, 
3., » „Conitz, 17., » „ Marienburg, 
4., „ Culm, 18. „ » „ Marienwerder, 
5. " „ „Doanzig, 19. " „ „ Memel, 
6. " „ „Deutsch-Krone, 20. ,„ „ Neustadt i. Westpr., 
7. „ „ „ Elbing, 21. ### „ „Rastenburg, 
½ „ „ Graudenz, 22. „ » „ Rässel, 
9. . „ Gumbinnen, 23. „ „Strasburg i. Westpr., 
10. » Hohenstein, 24. . »Ur-tu- 
11-» - -Jnstetburss.- 125-» » »Als-t-
	        
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