Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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gewöhnlichen Längenmaaßstabes ausgeführt werden, indem man die drei Dimensionen des recht- 
winkelig aufgeschichteten Materials mißt und hieraus den Kubikinhalt berechnet; zum Zwecke 
der Erleichterung und Sicherung der rechtwinkeligen Aufschichtung von Brennholz sowie der 
Bemessung der Vorderfläche (der Längen= und Höhendimension) des aufgeschichteten Materials, 
dessen Scheitlänge (die Tiefendimension) jedesmal besonders auszumessen ist, sollen jedoch loth- 
recht aufstellbore Meßrahmen zur Eichung und Stempelung zugelassen werden 
g. 33. 
Allgemeine Beschaffenheit. 
Die Meßrahmen, welche beweglich oder feststehend eingerichtet sein können, bestehen aus 
rechtwinkelig mit einander zu verbindenden hölzernen oder eisernen Stäben oder aus rechtwinkelig 
mit einander verbundenen Brettern Die Rahmenseiten, deren Längen, zwischen Endflächen 
oder Endmarken gemessen, eine ganze Anzahl von halben Metern betragen müssen, dürfen nur 
zur Darstellung von Flächen von ¼, 1u8, sowie einer ganzen Anzahl Quoadratmeter ein- 
gerichtet sein. 
KS. 34. 
Bewegliche Meßrahmen. 
Für die beweglichen Meßrahmen empfehlen sich folgende Formen: 
a) Vier Rahmenstücke von je 2 Meter Länge sind durch Verzapfung so mit einander 
verbunden, daß sie einen lothrecht aufstellbaren Rahmen bilden, welcher im Innern 
ein Quadrat von 4 Quadratmeter Fläche enthält. Der in dieser Aufstellung 
waagerecht liegende obere Verbindungsstab ist so eingerichtet, daß er sowohl in 
2 Meter als auch in 1 Meter Abstand vom unteren festgestellt werden kann, 
in welchem letzteren Falle der Rahmen ein Rechteck von 2 Quadratmeter Inhalt 
bildet. Ein fünfter Stab ist in lothrechter Stellung zwischen den beiden loth- 
rechten Endstäben in der Art einsetzbar, daß er von dem einen derselben 1 Meter 
Wabsteht. Durch die Einsetzung dieses Mittelstabes wird ein Rechteck von 2 Quadrat- 
meter Fläche dargestellt, wenn die Horizontalstäbe sich in 2 Meter Entfernung 
befinden, ein Quadrat von 1 Quadratmeter Fläche, wenn die Horizontalstäbe 
einen Abstand von 1 Meter haben. 
b) Die lothrechten Rahmenstücke erhalten eine Länge von 1 1. Meter und werden 
mit dem unteren Rahmenstück durch Verzapfung verbunden; der obere Verbin-
	        
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