Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Geseh-und Verarhuungshirt 
für das 
Königreich Vayern. 
München, den 8. Januar 1876 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 19. November 1875, das sreiherrlich von Reitzenstein'sche Familiensideicommih Reuth beir. 
  
  
Bekanntmachung, das freiherrlich von Reitzenstein'sche Familienfideicommiß Reuth betr. 
Bestätigungs-Urkunde. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe hiemit beurkundet, daß der nun verlebte k. bayerische 
Kammerherr und Appellationsgerichtsrath a. D., Albert Freiherr von Reitzenstein zu 
Reuth, durch Testament vom 7. März 1867 ein Familienfideicommiß gestiftet hat, dessen 
nähere Bestimmungen mit Rücksicht auf die bestehenden Familienverträge und die Vereinbarung 
der Betheiligten in Folgendem bestehen: 
8. 1. 
Gestandtheile des Kdeicommisses. 
A. Grundvermögen. 
Das ehedem manmlehenbare Rittergut Reuth nebst Zubehörungen im Bezirk des kgl. 
Landgerichts Erbendorf, k. Bezirks= und Rentamts Kemnath, im Kreise Oberpfalz und 
Regensburg. « 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.