Geseh-und Verarhuungshirt
für das
Königreich Vayern.
München, den 8. Januar 1876
Inhalt:
Bekanntmachung vom 19. November 1875, das sreiherrlich von Reitzenstein'sche Familiensideicommih Reuth beir.
Bekanntmachung, das freiherrlich von Reitzenstein'sche Familienfideicommiß Reuth betr.
Bestätigungs-Urkunde.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe hiemit beurkundet, daß der nun verlebte k. bayerische
Kammerherr und Appellationsgerichtsrath a. D., Albert Freiherr von Reitzenstein zu
Reuth, durch Testament vom 7. März 1867 ein Familienfideicommiß gestiftet hat, dessen
nähere Bestimmungen mit Rücksicht auf die bestehenden Familienverträge und die Vereinbarung
der Betheiligten in Folgendem bestehen:
8. 1.
Gestandtheile des Kdeicommisses.
A. Grundvermögen.
Das ehedem manmlehenbare Rittergut Reuth nebst Zubehörungen im Bezirk des kgl.
Landgerichts Erbendorf, k. Bezirks= und Rentamts Kemnath, im Kreise Oberpfalz und
Regensburg. «
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