Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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3. Grundsteuer der Besitzungen in der 
Steuergemeinde Röthenbach 122 fl. 45 kr. — hl. 
4. Grundsteuer der Besitzungen in der 
Steuergemeinde Krummenaab.. — fl. 297, kr. — hl. 
5. Fischwassersteuer .— fl. 5 6# kr. — hl. 
) Reallasten: 
1. an die Pfarrcuratie Premenreuth: 
a) Zehentfirum z 15 fl. — kr. — hl. jährlich 
6) 12 bayerische Klafter weiches Scheit- 
holz sammt Astholz und Streu, 
7) zwei 4 spännige Fuder Rechstreu. 
2 an den katholischen Schullehrer zu 
Premenreuth: 
a) Neujahrssinggele . 1 fl. 10 kr. — hl. 
O) vier bayerische Klafter Sheithoh, 
V) ein Schleißbaum, 
H ein Fuder Rechstreu. 
E. Schulden. 
Auf dem vorstehenden Gesammtfideicommißgute haften in der Eigenschaft als Fideicommiß- 
Schulden I. Classe nachstehende Schuldposten in der beigefügten Reihenfolge: 
Zur I. Stelle: 33,000 fl. (mit Worten dreiunddreißigtausend Gulden) Restschuld an 
einem zu 41 Proc. verzinslichen Darlehenscapital des Stadtmagistrats 
Welden zu 36,000 fl. (mit Worten sechsunddreißigtausend Gulden) laut 
Schuldbrief vom 1. und 31. Mai 1872, mit halbjährigen Zinsraten 
und jährlicher Capitalsrückzahlung von 1000 fl., nebst einer unverzins- 
lichen Zinsen= und Kostencaution von 3300 fl. (mit Worten drei- 
tausenddreihundert Gulden) für den genannten Stadtmagistrat Weiden. 
Zur II. Stelle: 13,400ffl. (dreizehntausend vierhundert Gulden) und zwar 600 fl. zu 500, 
4050 fl. zu 44 00 und 8750 fl. zu 40|0 verzinsliches Capital der 
freiherrlich von Reitzenstein'schen Familienpräbendenstiftung, von Seite 
der Stiftung unkündbar mit jährlicher Gesammtverzinsung von 562 fl. 15 kr.
	        
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