Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

326 
Wachtrage-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaft- 
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der cinjährige ersolgreiche Gesuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
à. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen. 
Provinz Posen. Das Gymnasium zu Dresden Neustadt. 
Das Gymnasium zu Rogasen. 
Provinz Schlesien. 
Das Gymnasium zu Strchlen, 
½ » Wohlau. 
(b. Realschulen erster Ordnung.) 
c. Realschulen mit neunjährigem Kurfus ohne obligatortschen Unterricht 
im Latein. 
I. Königreich Preußen. II. Elsaß- Lothringen. 
Provinz Brandenburg. Die Stlädtische Gewerbeschule zu Mülhausen l. E. 
Die Friedrichs-Werder'sche Gewerbeschule zu Berlin, 
Louisenstädtische („ „ „ 
B. Lehranstalten, bei welchen der einfährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse 
nöthig ist. 
(a. Progymnasien.) 
b. Nealschulen zweiter Ordnung. 
Königreich Sachsen. 
Die Städtische Realschule zu Borna, 
» „ Wurzen. 
7 77
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.