Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

330 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Dennachstehend verzeichneten Lehranstalten istprovisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen: 
1. der Real-Anstalt zu Göppingen im Königreich Württemberg hinsichtlich der- 
jenigen ihrer Schüler, welche der obersten Klasse mindestens ein Jahr angehört 
und eine, in Gegenwart eines Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungs- 
prüfung wohl bestanden haben; 
d 
. den Realklassen der Unterrichts- und Erziehungsanstalt des Dr. Ernst Zeidler 
(früher Dr. R. Albani) zu Dresden, hinsichtlich derjenigen ihrer Zöglinge, 
welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prüfungs= 
reglements und in Gegenwart eines Regierungskommissars abgehaltene Entlassungs- 
prüfung wohl bestanden haben. 
Berlin, den 6. April 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Eck. 
  
Hofsdienst-NMachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 8. April l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den k. Bezirksamtmann 
und Badecommissär Friedrich Freiherrn von 
Du Prel aufsein allerunterthänigstes Ansuchen 
zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen. 
  
Ordeno- Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
18. März l. Is. dem Historien= und Genre- 
Maler Joseph Watter zu München die k. 
Ludwigsmedaille, Abtheilung für Wissenschaft 
und Kunst, zu verleihen. 
  
Titel-Verleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben mit 
Allerhöchstem Signate vom 21. April l. Is. 
Nachgenannten, ihrem allerunterthänigsten An- 
suchen entsprechend, den k. bayerischen Hoftitel 
zu verleihen geruht:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.