Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Geset-und Verurhunngs Hlet 
für das 
Königreich Bayern. 
W 19. 
München, den 16. Mai 1876. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 14. Mai 1876, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. — Ordens-Verleihung. 
  
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. 
Sctaatsministerium des Innern. 
Nachdem die Rinderpest inhaltlich der über den Stand dieser Seuche in Oesterreich- 
Ungarn anher gelangten amtlichen Mittheilungen in Galizien, Dalmatien, Croatien, 
Slavonien und der Militärgrenze erloschen ist, so werden die unter Ziffer VI der 
Bekanntmachung vom 8. August 1873 (Reggs.-Bl. S. 1299 ff.) gegen diese Länder an- 
geordneten Verkehrsbeschränkungen vorbehaltlich der nachfolgenden Anordnungen wieder auf- 
gehoben. " » 
Zugleich wird im Nachgange zu jener Bekanntmachung auf Grund der dort angeführten 
gesetzlichen Bestimmungen verfügt: 
1) Hinsichtlich der Einfuhr von Rindvieh aus DOesterreich-Ungarn hat es bei 
den Vorschriften unter Ziffer II und III der erwähnten Bekanntmachung zu verbleiben. 
2) Hinsichtlich der Einfuhr von Schafen und Ziegen, sowie von anderen Wieder- 
käuern, dann hinsichtlich der Einfuhr der von Wiederkäuern stammenden 
thierischen Theile oder Producte aus Galizien, Dalmatien, Croatien, 
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