Geset-und Verurhunngs Hlet
für das
Königreich Bayern.
W 19.
München, den 16. Mai 1876.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 14. Mai 1876, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. — Ordens-Verleihung.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr.
Sctaatsministerium des Innern.
Nachdem die Rinderpest inhaltlich der über den Stand dieser Seuche in Oesterreich-
Ungarn anher gelangten amtlichen Mittheilungen in Galizien, Dalmatien, Croatien,
Slavonien und der Militärgrenze erloschen ist, so werden die unter Ziffer VI der
Bekanntmachung vom 8. August 1873 (Reggs.-Bl. S. 1299 ff.) gegen diese Länder an-
geordneten Verkehrsbeschränkungen vorbehaltlich der nachfolgenden Anordnungen wieder auf-
gehoben. " »
Zugleich wird im Nachgange zu jener Bekanntmachung auf Grund der dort angeführten
gesetzlichen Bestimmungen verfügt:
1) Hinsichtlich der Einfuhr von Rindvieh aus DOesterreich-Ungarn hat es bei
den Vorschriften unter Ziffer II und III der erwähnten Bekanntmachung zu verbleiben.
2) Hinsichtlich der Einfuhr von Schafen und Ziegen, sowie von anderen Wieder-
käuern, dann hinsichtlich der Einfuhr der von Wiederkäuern stammenden
thierischen Theile oder Producte aus Galizien, Dalmatien, Croatien,
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