Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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diesseits des Rheines vom 4. August 1869 bestimmten Kopfbedeckung für die Polizeimann= 
schaft und die Polizeirottmeister einen Helm in der für die Gendarmerie vorgeschriebenen Form 
einführen, auf welchem jedoch statt des bayerischen Wappens das Gemeindewappen und statt 
des gelben ein weißes Metallbeschläg anzubringen ist. 
München, den 5. Juli 1876. 
  
. Pfeufer. 
Der General-Secretär: 
Graf von Hundt, Ministerialrath. 
Ordens- Verleihung. Wurzach'schen Kanzleirathe und Archivar A. 
— Schabet in Wurzach das Ritterkreuz II. Classe 
Seine Majestät der König haben des Verdienstordens vom heiligen Michael zu 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm verleihen. 
3. Juni l. Is. dem fürstlich Waldburg-Zeil-