Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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rade um denjenigen Bruchtheil, bis zu welchem man die Genauigkeit der Messung treiben 
will, kleiner oder größer sind, als die Intervalle der Normaltheilung. 
In der beigefügten Figur ist z. B. das Intervall der Noniustheilung um ein Zehn- 
theil des Millimeters kleiner angenommen, als das Intervall auf dem Normalmaaße. Legt 
man jetzt den Nullstrich des Nonius genau auf den Endstrich des zu prüfenden Maaßes, 
welcher nicht genau mit dem Endstriche des Normals zusammentrifft, so wird man leicht er- 
kennen, daß nun einer der Nonienstriche in die Verlängerung eines der Striche des Normals 
fällt. Sei dieß, wie in der Figur, der vierte Strich des Nonius, so ist klar, daß der Null- 
strich des Nonius, also auch der mit ihm zusammenfallende Endstrich des Maaßes von dem 
Endstrich des Normals um 0,4 Millimeter absteht, denn nach vier Nonienstufen, deren jede um 
ein Zehntheil des Millimeters zurückbleibt, ist der Anfangsabstand der beiden Scalen ausgeglichen. 
Liegt der zu prüfende Strich entgegengesetzt der Lage in der Figur, auf der andern 
Seite des Normalstriches, so muß man die Nummer des mit einem Normalstrich zusammen- 
treffenden Nonienstriches von 10 abziehen, um den Abstand der verglichenen Maaßstriche von 
einander zu finden. — Trägt endlich das Normal an der verglichenen Stelle nicht Milli- 
meter-, sondern nur Centimeter-Theilung, so muß der Nonius zehn Intervalle enthalten, deren 
jedes um ein Zehntheil des Millimeters kleiner ist als ein Centimeter. 
Eine undeutlich gewordene Theilung der Glasplatte kann durch Einreiben derselben mit 
einem gepulverten Farbstoff z. B. Graphit wieder aufgefrischt werden. 
9. Bei den Gebrauchsnormalen für Längenmaaße ist unter Voraussetzung sorgfältiger 
Behandlung eine Größenveränderung nicht leicht zu erwarten. Sollte ein solches Nor- 
mal eine äußere Verletzung erfahren, so ist für den Ersatz sofort Sorge zu tragen. 
10. Bei der Stempelung der Maaße sind die in §. 4 der Eichordnung ange- 
gebenen Vorschristen zu befolgen. 
Bei Anwendung der Stempel mit scharfkantigen Umrissen auf Holz werden die Stempel 
eingefärbt. 
Ist es nicht möglich, den Stempel gleichzeitig auf die Kappe und das Holz zu setzen, 
so wird das Holz unmittelbar an der Kappe gestempelt. 
Stählerne Bandmaaße sind auf eingesetzte Messingplättchen zu stempeln. 
Bei der periodischen Verification ist jedesmal nur ein Stempel aufzuschlagen. Diese 
Stempel sind nach der Reihenfolge und womöglich auf einer der ungetheilten Seitenflächen der 
Maaßstäbe anzubringen.
	        
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