Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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soll (vergl. §. 12 der Eichordnung), so wird, sobald die Veränderungen des Wasserstandes 
im Kubicirapparat mit der Unsicherheit von höchstens 1 Millimeter abgelesen werden können, 
die Fehlergrenze für einen Faßinhalt von 
150 L. 37,5 L. 9,4 L. 
innegehalten werden, und es eignen sich daher die angegebenen Mes#gefäße für Fässer, deren 
Inhalt größer ist als . 
160 L. 40 L. 10 L. 
Wird die Länge der abzulesenden Theilung bei jedem dieser Meßgefäße zu 1,3 Meter 
angenommen, so beträgt der größte Faß-Inhalt, welcher durch diese Meßgefäße bei einmaliger 
Entleerung ausgemessen werden kann, ungefähr 
640 L. 160 L. 40 L. 
Ob und in welcher Weise ein vorhandener, für das alte Maaß eingerichteter Kubicir- 
apparat auf das neue Maaß umgeändert, und zum Eichen nach dem neuen Maaß verwendet 
werden kann, unterliegt der besonderen Bestimmung der unterfertigten kgl. Commission. 
10. Beim Ausmessen eines Fasses hat man sich zunächst davon zu überzeugen, daß 
dasselbe der Vorschrift im §. 12 der Eichordnung entspricht und ganz leer ist. 
Hierauf ist das Faß durch das Spundloch so zu füllen, daß das Wasser in demselben 
bis zur Spundöffnung steht und aus dem Volumen, welches die Scale für die Differenz des 
Wasserstandes zu Anfang und zu Ende der Beobachtung und unter Berücksichtigung der ein- 
oder mehrmaligen Entleerung des Meßgefäßes bei großen Fässern angiebt, der Inhalt abzuleiten. 
Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, daß das Faß angenähert dieselbe Temperatur wie 
das Wasser hat. 
Ferner sind bei der Bestimmung des Inhaltes eines Fasses folgende Regeln zu beachten: 
A. Es ist darauf zu sehen, daß sich weder bei der Füllung des Kubicirgefäßes, noch 
bei der Füllung des Fasses selbst zu große Ansammlungen von Luftblasen innerhalb des vom 
Wasser anzufüllenden Raumes bilden. 
Bei der Kubicirung eines Fasses durch Ueberführung des Wassers aus einem Gefäße 
von bekanntem Inhalt würden durch die jedesmaligen Ansammlungen von Luftblasen keine 
erheblichen Fehler entstehen, wenn der Betrag der von Luftblasen eingenommenen Volumina 
in dem Kubieirgefäße und im Fasse durchschnittlich derselbe wäre. Letzteres ist jedoch in der 
Regel nicht der Fall, da die Verschiedenheiten der Form und Beschaffenheit der Gefäßwände 
und die verschiedenen Umstände der Füllung die Ansammlung von Lustblasen wesentlich beeinflussen.
	        
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