Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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7. Das Verfahren bei Anwendung der beschriebenen Apparate ist folgendes: 
Es wird das Gebrauchsnormal, welches dem zu prüfenden Maaße entspricht, reichlich 
mit Körnern gefüllt, und der Inhalt desselben in den Trichter geschüttet, dessen Abfluß- 
öffnung geschlossen ist. Hierauf wird das Gebrauchsnormal in der später genauer anzuge- 
benden Höhe fest aufgestellt, der Trichter über die Mitte desselben gewendet und nun der 
Inhalt durch die Abflußöffnung in dieses Normal gelassen. Der sich bildende Kegel wird, 
nachdem der Trichter zur Seite gewendet worden ist, mit Benutzung des Streichholzes vor- 
sichtig in den Fassungsraum des Maaßes eingestrichen und der in diesem Falle verbleibende 
Ueberfluß abgestrichen. 
Darnach wird der Inhalt des Gebrauchsnormales in den Trichter geschüttet, unter 
denselben das zu prüfende Maaß genau in derselben Art aufgestellt, wie vorher das Ge- 
brauchsnormal, der Inhalt abgelassen, und der Kegel auf dem Maase vollständig einge- 
strichen, wobei entweder die genaue Füllung eintritt, — oder sich ein abzustreichender Ueber- 
fluß ergiebt, der zur Beurtheilung der Abweichung aufgefangen werden muß, — oder ein- 
zelne nicht ausgefüllte Räume verbleiben — je nachdem das Maaß die richtige Größe hat, 
oder kleiner oder größer als das Gebrauchsnormal ist (s. Nr. 11). 
8. Bei der Ausführung des vorher beschriebenen Verfahrens sind mehrere Vorsichts- 
maßregeln zu beobachten, durch deren sorgfältige Befolgung allein übereinstimmende Resultate 
erzielt werden können: " 
a. die gleichmäßige Schichtung der Körner hängt von der Beschaffenheit derselben ab; 
es treten daher Unterschiede bei den nacheinanderfolgenden Füllungen mit solchen Körnern ein, 
die längere Zeit gestanden haben; man muß deßhalb die zu einer Eichung zu benutzenden 
Körner erst mehrmals durch den Apparat laufen lassen, bevor man zur wirklichen Eichung schreitet. 
b. Die Dichtigkeit, mit welcher sich die Körner übereinander lagern, hängt von der Fall- 
höhe ab, die sie von ihrer Ruhelage an zu durchlaufen haben, es ist daher durchaus erforderlich, 
daß der vertikale Abstand zwischen der Ausflußöffnung und dem Boden des Gebrauchsnor- 
males und des zu eichenden Maaßes bei einer Prüfung genau der gleiche sei. Auch muß 
diese Höhe so bestimmt werden, daß sich die Spitze des Körnerkegels frei, ohne die Ausfluß- 
öffunng zu berühren, bilden kann. Als zweckmäßig erweist sich ein Abstand der Kegelspitze 
von der unteren Fläche des Trichters, bei größeren Maaßen von etwa 25 Millimetern, bei 
kleineren von etwa 10—15 Millimetern. 
c. Das Maaß muß bis zu vollständiger Beendigung der Prüfung vor jeder Erschütterung
	        
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