Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Schale mit dem zurückgebliebenen Ausgleichungsmateriale andererseits genau gleiches Gewicht 
und können nun bei der jetzt vorzunehmenden Herstellung der Gleicharmigkeit gebraucht 
werden. 
Man erfährt nämlich durch Anhängen dieser gleich schwer gemachten Schalen, die man 
beliebig vertauschen kann, ohne daß sich der Ausschlag ändert, sogleich, welcher Schenkel der 
Waage der längere ist und kann nun durch Verstellen oder durch Abschleifen einer der drei Achsen 
die durch das Einspielen der Zunge angezeigte Gleicharmigkeit herbeiführen. 
dd. Ist die Gleicharmigkeit mit Hülfe der leeren Schalen auf die angedeutete Weise so- 
weit als thunlich hergestellt, so ist das beschriebene Verfahren mit Gewichten zu wiederholen, 
welche der größten Belastung (Tragfähigkeit) der Waage entsprechen und auf die tarirten 
Schalen aufgesetzt werden. In leicher Weise, wie früher die Schalen, gleicht man jetzt die 
beiden Gewichte aus, wobei nur zu bemerken ist, daß man, anstatt die Schalen sammt den 
Gewichten umzuhängen, einfacher die Gewichte auf den Schalen umsetzt, und daß man die für 
die Gewichte etwa nothwendig werdende Tara (Gewichtstara) von der Schalentara gehörig 
getrennt hält. "“ 
War bei der Benutzung der unbelasteten Schalen eine kleine Ungleichheit in den Längen 
der Hebelarme verblieben, welche wegen der Kleinheit des Ausschlages nicht bemerkbar wurde, 
so wird dieselbe jetzt nach dem Aufsetzen der ausgeglichenen und der größten Tragfähigkeit 
der Waage entsprechenden Gewichte sich augenfälliger zeigen, weil der durch die Ungleichheit 
der Hebelarme hervorgerufene Ausschlag mit der Größe der Belastung wächst. 
Die hiernach noch erforderliche Berichtigung der Hebelarme wird dann in derselben Weise 
wie unter cc. bemerkt, durch Nachschleifen der Schneiden bewirkt, worauf man dieselbe Prü- 
fung mittelst der gleichen Gewichte und nöthigenfalls die Berichtigung so lange wiederholt, 
bis das Einspielen der Zunge die Gleicharmigkeit der Waage anzeigt. 
ee. Nach jedem Verstellen oder Nachschleifen der Schneiden muß die unter aa. erwähnte 
Balkentarirung erneut werden, ehe zur wiederholten Prüfung der Gleicharmigkeit geschritten 
werden kann, weil mit jeder Aenderung der Lage der Schneiden auch eine Aenderung der 
Balkentara eintreten kann. Dagegen können die tarirten Schalen und Gewichte ohne Weiteres 
bei allen ferneren Prüfungen der Waage angewendet werden. 
ff. Sobald die Gleicharmigkeit der Waage erwiesen ist, sind die Schalen dergestalt zu 
berichtigen, daß man entweder die Schalentara, im Falle solche aus Metallstücken besteht, mit 
der leichteren Schale durch Festlöthen oder Festnieten verbindet, oder daß man von der schwe-
	        
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