Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Schale den dritten Stützungspunkt. Diese dreifache Unterstützung und Verbindung jeder 
Schale mit dem Hebelmechanismus ist eine unerläßliche Bedingung für die Zulässigkeit dieser 
Waage zur Eichung. 
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·Ot. x 
  
  
  
  
Figur Za. 
  
  
  
Figur 8b. 
Sobald alle drei Waagbalken gleicharmig (a = ai, b -bi, c ) und überdieß 
auch noch die beiden Führungsbalken unter sich gleich lang sind, bewegt sich jede Brücke in stets 
paralleler Lage mit sich selbst, und die in irgend einem beliebigen Punkte derselben angebrachte 
Last wirkt dann ebenso, als drücke sie direct auf die betreffende Endachse des Hauptbalkens. 
40. c. Die Westphalsche oberschalige Waage. Dem Constructionsprincip nach 
ist diese Waage der längst bekannten und bisher vielfach in Gebrauch gewesenen sogenannten 
französischen, Lyoner (Roberval'schen) Tafelwaage verwandt. 
Während jedoch letzteres Constructionssystem nicht nur von vornherein erheblichen Be- 
denken unterliegt, sondern sich auch bei mehrfachen Prüfungen der Leistung als unzulässig 
erwiesen hat, hat sich die Leistung der Westphal'schen Wange den im §. 61 der Eichordnung 
und in Nr 37 der Instruction aufgestellten Anforderungen so vollkommen entsprechend gezeigt, 
und zugleich erscheint diese bessere Leistung durch diejenigen Constructions li 
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