Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M 31. 487 
Spielt nach der andauernden Belastung die Waage bei denselben Belastungen wie früher 
an denselben Stellen des Zifferblattes ein, ohne Abweichungen der Angabe von mehr als 100 
Gramm zu zeigen, so erfolgt nun die weitere Prüfung der Angaben des Zifferblattes bis zu 
der größten auf demselben angegebenen Tragfähigkeit mit Anwendung geeichter Gewichtsstücke 
in der Art, daß bis zur größten Belastung nacheinander etwa 4 oder 5 verschiedene Gewichts- 
beträge aufgesetzt werden, für welche die entsprechenden Ablesungen thunlichst gleichmäßig über 
das die kleinsten Gewichtseinheiten angebende Zifferblatt vertheilt sind. 
Bei allen diesen Prüfungen muß die Waage die Gewichtswerthe, mit denen sie belastet 
ist, an dem Zifferblatt innerhalb einer Fehlergrenze von 100 Gramm angeben. 
Die Prüfung der Empfindlichkeit erfolgt sowohl bei einer Belastung von nahezu 10 
Kilogramm, als bei der größten von dem Zifferblatt angegebenen. Bei beiden Belastungen 
muß der Zeiger der Waage eine Veränderung der Angabe am Zifferblatt erkennen lassen, 
sobald auf der Lastseite eine Zulage von 100 Gramm gemacht wird. 
2. Verfahren bei der periodischen Verification der Federwaagen. 
Bei der alljährlich zu wiederholenden Prüfung sind im Allgemeinen die unter Nr. 1 
gegebenen Vorschriften zu befolgen, doch dürfen hierbei solche Abweichungen der Angaben der 
Waage noch als zulässig angesehen werden, welche durch eine Zulage von höchstens 200 
Gramm ausgeglichen werden können. Ebenso darf hierbei die Empfindlichkeit als genügend 
betrachtet werden, wenn eine Zulage von 200 Gramm eine ersichtliche Veränderung der 
Angabe hervorruft. Auch kann bei der Wieberholung der Eichung die Probe einer andauern- 
den Belastung der Waagen mit den ihrer größten Tragfähigkeit entsprechenden Gewichten 
unterbleihen. 
2. Zeigerwaagen für den Postdienst. 
3. Prüfung. Bei allen mit einer Zeigerwaage vorzunehmenden Probewägungen 
sind die Angaben des Zeigers an der Scale erst dann abzulesen, nachdem der den Balken 
bildende Winkelhebel zuvor in sanfte Schwingungen versetzt worden und derselbe wieder zur 
Ruhe zurückgekehrt ist. Die Zeigerwaage ist vor jeder Wägung derart richtig aufzustellen, 
das der Zeiger bei unbelasteter Waagschale genau auf Null einspielt. Diese Richtigstellung 
kann durch keilförmige Unterlagen oder besser durch eine Stellschraube bewirkt werden, welche 
geeignet an einem der Stativfüße angebracht ist. 
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