den beiden Ländern hinsichtlich der Anlage von Depositengeldern vorhandene
große Unterschied hat sich heute verwischt. In beiden Ländern
finden die Depositengelder in der Hauptsache Verwendung zur Gewährung
von Vorschüssen und zur Diskontierung von Wechseln.
Ein wichtiges, gegen die Trennung der kontinentalen Effektenbanken
in reine Depositen- und Effektenbanken sprechendcs Moment führt
Gustav von Schmoller!) an: Eine richtige Verbindung beider Zweige
bewirke, daß die Banken nicht auf die Forcierung des Gründungsgeschäfts
angewiesen seien, sondern dieses unter Berücksichtigung der allgemeinen
volkswirtschaftlichen Interessen betreiben könnten. „Wo diese Verbindung
eingelebt ist, könnte sie nur verboten werden, wenn ungeheure Mißstände
vorhanden wären, was jetzt nicht der Fall ist.“
Die deutsche Regierung hat bei Eröffnung der Bank-Enquete die
Erklärung abgegeben, daß sie nicht beabsichtige, ein Gesetz betreffend
Trennung der Gründungs- und Depositenbanken einzubringen.
Viele deutsche Banken, die das Depositengeschäft besonders pflegen,
weisen darauf hin, daß sie eine Trennung dieses Geschäftes von anderen
Geschäftszweigen schon seit langem vorgenommen haben. Die selbständige
Örganisierung der Depositenabteilung durch Schaffung einer Zentraldepositenkasse,
wie sie bei mehreren größeren Instituten erfolgt ist, bleibt —
. das darf man aber nicht vergessen — solange eine nur interne Frage
der Bank, als nicht auch die Gelder besonders angelegt werden und nicht,
wie es jetzt bei vielen Banken geschieht, einfach bei der Hauptkasse der
Bank, bezw. auf deren Konto bei der Reichsbank oder beim Kassenverein
eingezahlt werden. Die schärfste Trennung ist meines Wissens
in dieser Beziehung bei der Deutschen Bank erfolgt, die Ende 1907
neben 788 Millionen M Kreditoren 476 Millionen M Depositengelder?)
zu verwalten gehabt hat.
Im Oktober 1908 haben sich die Bank für Handel und Industrie, die
Commerz- und Diskontobank, die Deutsche Bank, die Direktion der
Diskontogesellschaft, die Dresdner Bank, die Nationalbank für Deutschland,
die Mitteldeutsche Kreditbank und der A. Schaaffhausen’sche Bankverein
gegenseitig verpflichtet, vom ı. Januar 1909 beginnend, Bilanzübersichten
in zweimonatlichen Zwischenräumen zu veröffentlichen, und
zwar dergestalt, daß die Bilanzen jeweils auf den 28. Februar, 30. April,
") Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre. 2. Teil. Leipzig 1904. S. 237.
®) Von den englischen Barken übertrifft sie hinsichtlich der Höhe der Depositengelder
nur noch die Lloyds Bank.
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