Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

Aufgabe der 
Briefpost- 
sendungen. 
69 
befugte Person geschehen, so genügt der Vermerk „Sofort zum Protest“ und 
bedarf es dabei der namentlichen Bezeichnung einer solchen Person nicht. 
VIII Einem Postauftrage können mehrere Quittungen, Wechsel 2c. zur 
gleichzeitigen Einziehung von demselben Schuldner beigefügt werden, jedoch darf 
die Gesammtsumme der einzuziehenden Beträge den oben bezeichneten Maximal- 
betrag und das Gewicht der Sendung 250 Gramm nicht übersteigen. 
IX Die Vereinigung mehrerer Postaufträge an denselben oder an ver- 
schiedene Adressaten zu einer Sendung ist nicht statthaft. 
X Ueber den Postauftragsbrief wird dem Absender ein Aufgabeschein aus- 
gestellt; die Versendung erfolgt als eingeschriebener Brief. 
XI Es steht dem Absender frei, dem Postauftrage im inneren Verkehre 
von Bayern sofort das ausgefüllte Postanweisungsformular — bei Beträgen 
über 300 Mark 2 Formulare — behufs Uebermittelung des eingezogenen Be- 
trages an seine Adresse beizufügen; kommen dabei ungestempelte Formulare in 
Verwendung, so darf in der Postanweisung nur derjenige Betrag der Forderung 
angegeben werden, welcher nach Abzug der Postanweisungsgebühr verbleibt. 
XII Die Gebühr für Postaufträge beträgt ((einschließlich des Porto und 
der Einschreibgebühr) ohne Rücksicht auf die Höhe des einzuziehenden Betrages 
30 Pfennig und ist von dem Auftraggeber bei Absendung des Briefes durch 
Aufkleben von Briefmarken zu entrichten. 
XIII Unfrankirte oder unzureichend frankirte Postauftragsbriefe 
werden nicht abgesendet, sondern dem Aufgeber zurückgegeben, ausreichend frankirte 
in die Briefkästen eingelegte Postauftragebriefe dagegen gleich den am Schalter 
aufgegebenen als Einschreibbriefe abgesendet. 
XIV. An Einwohner des Orts= oder Lanbbestellbezirkes der Aufgabe- 
postanstalt werden Postaufträge unter den gleichen Bedingungen vermittelt, wie 
an entferntere Adressaten. 
8. 17. 
1 Die Briefpostsendungen können zunächst durch Einlegen in die zu deren 
Aufnahme bestimmten Briefkästen, sodann durch Abgabe am Schalter der 
wirklichen Expeditionen und durch Uebergabe an die in den Bestellungsbezirken
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.