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V. Curs. Wöchentlich 2 Stunden.
Deutsche Geschichte von den Urzeiten bis zum westphälischen Frieden, mit bssonderer
Berücksichtigung der bayerischen Geschichte.
VI. Curs. Wöchentlich 2 Stunden.
Neuere Geschichte von dem westphälischen Frieden bis zur Gründung des neuen deutschen
Reichs mit besonderer Berücksichtigung der deutschen und bayerischen Geschichte.
§. 10.
Rechnen.
Unter Berücksichtigung der in der Volksschule erworbenen Kenntnisse ist das ganze den
Schülern bereits bekannte Pensum nochmals durchzuarbeiten.
Demnach beginnt der Unterricht mit den Grundrechnungsarten und schreitet bis zu den
eigentlich kaufmännischen Rechnungsarten fort, ohne die letzteren gerade zu erschöpfen.
Vor Allem ist auf das richtige Verständniß der Operationen und der Rechnungsmethoden
hinzuwirken, dem äußeren Formalismus dagegen keine übertriebene Wichtigkeit beizulegen.
Außerdem muß durch vielfache Uebungen auf Erzielung der unerläßlichen Gewandtheit im
Rechnen hingewirkt werden. Das Kopfrechnen ist in allen Classen zu betreiben.
Es ist selbstverständlich, daß in entsprechenden Aufgaben vorzugsweise die neuen Maße,
Gewichte und Münzen verwendet werden.
Von der 3. Classe an soll durch gelegentliche Anwendung der Buchstaben zur Ver-
tretung von Ziffern die Ueberleitung zur allgemeinen Arithmetik begonnen werden.
In der 6. Classe sollen Logarithmen und zwar fünfstellige benützt werden.
Außer kleineren, öfter wiederkehrenden Hausaufgaben wird in angemessenen Zwischen-
räumen eine größere in einem besonderen Heft bearbeitet, vom Lehrer corrigirt und spätestens
innerhalb 8 Tagen zurückgegeben und besprochen; die übrigen schriftlichen Uebungsaufgaben
werden vom Lehrer controlirt.
Der Unterrichtsstoff vertheilt sich auf die einzelnen Curse wie folgt:
I. Curs. Wöchentlich 5 Stunden.
Die vier Grundrechnungsarten mit ganzen unbenannten und benannten Zahlen.
Zerlegung in Factoren, Primzahlen, Theilbarkeit, Theiler und Vielfache. Die Elemente
des Bruchrechnens.