Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. v. Mts. (Seite 161) wird zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß der Privatschule von Ed. Förster (früher Dr. J. N. Bartels 
und E. Förster) zu Hamburg — Verzeichniß vom 19. Januar 1876 — S. 41 — 
unter C. b. XIII. 1. — auf Grund des §. 90. 2. c. Theil I. der deutschen Wehrordnung 
vom 28. September 1875 die Befugniß ertheilt worden ist##denjenigen ihrer Zöglinge gültige 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
auszustellen, welche eine im Beisein eines Regierungs -Kommissars abgehaltene Entlassungs= 
prüfung, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist, wohl bestanden haben. 
Berlin, den 9. April 1877. 
Der Reich skanz ler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Bekanntmachung, Namensänderung für das Revier Kreutzing betr. 
Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß für die 
Folge das Revier Kreutzing im Forstamte Weilheim „Starnberg“ genannt wird. 
München, den 11. Mai 1877. 
v. Berr. 
Der Generalsecretär. 
An dessen Statt der k. Ministerialrath 
Dr. Jungermann.
	        
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