Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Beil. I. I. 7 
berger; Rath am obersten Gerichtshofe Dr. Anton von Langlois; Ministerialrath von 
Leinfelder; Rath am obersten Gerichtshofe von Beselmiller; Ministerialrath von 
Heckenlauer; Rath am obersten Gerichtshofe von Dirrigl; Oberstaatsanwalt von 
Küffner und Untergerichtsschreiber Mayrhofer. 
(Unterschrieben sind) 
Dr. von Neumayr. 
Mayrhofer. 
Beilage II zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1878. 
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes des Königreichs vom 7. Februar 1878 in Sachen des 
Conrad und der Margaretha Schweiger, Oekonomens-Eheleute in St. Jobst, gegen den k. Fis- 
cus wcheen Rücerstatiung von Grundsteuern und Urkunden-Herausgabe, hier den bejahenden Com- 
petenz-Conflict zwischen der k. Nepierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, und dem 
k. Bezirksgerichte Nürnberg betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der oberste Gerichtshof des Königreichs in Sachen des Conrad und der Margaretha 
Schweiger, Oekonomens-Eheleute in St. Jobst, gegen den k. Fiscus, wegen Rückerstattung 
von Grundsteuern und Urkundenherausgabe, hier den bejahenden Competenz-Conflict zwischen 
der k. Regierung von Mittelfranken, K. d. F., und dem k. Bezirksgerichte Rürnberg betref- 
fend, zu Recht: 
daß in dieser Sache, soweit die Klage auf Rückersatz der gezahlten Steuern 
gerichtet ist, die Gerichte zur Zeit nicht, im Uebrigen aber die Verwaltungs- 
Behörden zuständig seien. « 
Gründe: 
Die Oekonomens-Eheleute Conrad und Margaretha Schweiger in St. Jobst erwarben 
durch Kaufvertrag vom 11. Juni 1857 das Anwesen Haus-No. 2 in St Jobst mit einer
	        
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