Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

M B. 71 
die Gewerbeschule zu Elberfeld,o) 
i 
» » »Kreeld" . . . . 
» · Saafrbrüz eno) Die mathematische Abtheilung der polytechnischen 
III. Königreich Württemberg. 
II. Königreich Sachsen Schule zu Stuttgart.?) 
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz #) — 
1) Diese Austalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler D! 7) In Folge veränderter #eangtion der Anstalt 
Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von im Herbst 1876 aufgehoben. Die frllher ertheilten Be- 
einem Regierungs-Kommissarius abgehaltenen Schlußprüf. fähigungszeugnisse derjenigen Schüler, welche der mathe- 
ung dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jährigen) matischen Abtheilung mindestens ein Jahr lang angehört 
und zweiten (1 jährigen) Kurfus der Anstalt durchgemacht und sich das Pensum bdieser Abtheilung gut angeeignet 
und sich das Lehrpensum genügend augeeignet hahen. haben, behalten Gültigkeit. 
Bekanntmachung. 
In der Anlage wird ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen 
provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen dergleichen Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, 
welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben. 
Berlin, den 23. Januar 1877. 
Der Reichskanzler. 
Iu Vertretung: 
Eck. 
Verzeichniß. 
I. Königreich Preußen. 2. Die Landwirthschaftsschule zu Vitburg, 
1. Die Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr Künk 3 „ - „Cleve, 
ler und Dr Burkart zu Biebrich, 4. „ Handelsschule des Dr Wahl zu Erfurt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.